Coronavirus: Veranstaltungen

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Rechtliche Grundlagen
Die aktuelle Fassung der Thüringer Sars-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung.
Für Veranstaltungen besteht keine Anzeigepflicht mehr. Die Einhaltung des Mindestabstandes wird empfohlen.
Insbesondere besteht die Empfehlung zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske in geschlossenen Räumen:
- als Besucher von öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen
- als Teilnehmer an einer Versammlung oder an religiösen oder weltanschaulichen Zwecken dienenden Veranstaltungen oder Zusammenkünften
- als Teilnehmer an Veranstaltungen von politischen Parteien