Coronavirus: Veranstaltungen

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Verordnungen
Die Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 ist bis zum 30. November 2020 gültig.
Die neue Corona-Sonderverordnung tritt am Montag, den 2. November 2020, in Kraft. Thüringen setzt mit dieser Verordnung die Vorgaben des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 um. Die Regelungen gelten voraussichtlich 30. November 2020.
Weitere Informationen zur Verordnung
Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 vom 26.10.2020.
Diese Allgemeinverfügung wird am Tage nach ihrer Bekanntmachung wirksam und gilt bis einschließlich 30.11.2020.