Schülerbeförderung in Leichter Sprache

Kinder sollen einen kurzen Weg zur Schule haben.
Manchmal ist das aber nicht möglich.
Zum Beispiel:
Weil ein Kind eine besondere Schule besuchen muss.
Oder weil es in der Nähe Ihrer Wohn-Adresse keine Schule gibt.
Dann kann ein Kind mit dem Bus oder der Straßen-Bahn fahren.
Das schwere Wort ist: Schüler-Beförderung.

Welche Regeln muss ich bei der Schüler-Beförderung beachten?

Ist der Schul-Weg Ihres Kindes weit,
dann kann Ihr Kind mit dem Bus oder mit der Straßen-Bahn fahren.
Der Bus und die Straßen-Bahn kosten Geld.
Es ist aber auch möglich,
dass eine Fahr-Karte für Ihr Kind kostenlos ist.
Zum Beispiel:
Wenn es in der Nähe Ihrer Wohn-Adresse keine Schule gibt.
Oder die Schule in der Nähe Ihrer Wohn-Adresse keinen freien Schul-Platz für Ihr Kind hat.

Wichtig!

Der Schul-Weg muss für Kinder bis zur Klasse 4 mindestens 2 Kilometer lang sein.
Der Schul-Weg muss für Kinder ab der Klasse 5 mindestens 3 Kilometer lang sein.
Dann können Sie einen Antrag stellen,
damit Sie eine kostenlose Fahr-Karte für Ihr Kind bekommen.
Das gilt nicht:
Wenn Sie ihr Kind an einer Schule angemeldet haben,
die einen weiten Schul-Weg hat.
Und es eine Schule in der Nähe Ihrer Wohn-Adresse gibt,
die freie Schul-Plätze hat.

Manchmal kann das Amt für Bildung auch entscheiden,
dass die Fahr-Karte für Ihr Kind kostenlos ist,
wenn der Schulweg nicht so lang ist.
Zum Beispiel:
Wenn Ihr Kind wegen einer Krankheit nicht gut laufen kann.
Und deshalb mit dem Bus oder der Straßen-Bahn fahren muss.
Es gibt noch andere Gründe.

Wenn Ihr Kind in der Klasse 11 oder  Klasse12 ist oder eine Berufs-Schule besucht,
gibt es andere Regeln für die Schüler-Beförderung.
Fragen Sie im Amt für Bildung nach diesen besonderen Regeln und was zu beachten ist.

Alle Regeln für die Schüler-Beförderung stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz hat einen schweren Namen.
Es heißt: Thüringer Schul-Finanzierungs-Gesetz.

Wie stelle ich einen Antrag für die Schüler-Beförderung?

Sie müssen einen Antrag stellen,
damit das Amt für Bildung prüfen kann,
ob Sie die Fahr-Karte für Ihr Kind kostenlos bekommen.
Sie müssen in der Schule Ihres Kindes nach einem Antrag fragen.
Wenn Sie den Antrag ausgefüllt haben,
müssen Sie den Antrag in der Schule Ihres Kindes abgeben.
Die Schule muss auf Ihrem Antrag auch einige Daten eintragen,
bevor der Antrag in das Amt für Bildung kommt.
Wenn Sie den Antrag in der Schule abgegeben haben,
schickt die Schule den Antrag an das Amt für Bildung.

Es ist auch möglich,
dass Sie den Antrag zur Schüler-Beförderung für Ihr Kind über das Internet stellen.
Die Anmeldung im Internet gibt es nur in Alltagssprache.

Was ist ein Fahr-Dienst und was ist zu beachten?

Manchmal müssen Kinder mit einer Behinderung oder einer Krankheit auch zur Schule gefahren werden.
Das schwere Wort ist: Fahr-Dienst.
Fahr-Dienst heißt:
Ihr Kind wird morgens vor Schul-Beginn von Zuhause mit einem Auto abgeholt.
Nach der Schule wird es mit dem Auto wieder nach Hause gefahren.

In der Schule Ihres Kindes können Sie einen Antrag für den Fahr-Dienst bekommen.

Wichtig!

Sie müssen nicht nur den Antrag ausfüllen.
Sie müssen auch ein Dokument haben zu der Krankheit Ihres Kindes.
Zum Beispiel einen Brief von einem Arzt.
In dem Brief muss stehen,
dass Ihr Kind nicht alleine in die Schule laufen oder fahren kann.
Weil es zum Beispiel eine Krankheit hat.

Das Amt für Bildung prüft,
ob Ihr Kind einen Fahr-Dienst bekommt.
Sie bekommen vom Amt für Bildung einen Brief nach Hause geschickt.
In dem Brief steht:
Ob Ihr Kind einen Fahr-Dienst bekommt.
Und was Sie beachten müssen.

Wer ist mein Ansprech-Partner für die Schüler-Beförderung und Fahr-Dienst?

Ihr Ansprech-Partner ist der Bereich Schüler-Angelegenheiten im Amt für Bildung.

Rufen Sie uns an.

Für Fragen zum Thema Fahr-Karten:
Telefon: 0361 655-4025
Telefax: 0361 655-7162

Für Fragen zum Thema Fahr-Dienst:
Telefon: 0361 655-4023
Telefax: 0361 655-6845

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

E-Mail: schulverwaltung@erfurt.de

Sie erreichen uns:

Schottenstraße 22
99084 Erfurt