Jugend-Amt in Leichter Sprache

Das Jugend-Amt der Stadt Erfurt unterstützt:

  • Kinder und Jugendliche
  • Junge Erwachsene
  • Eltern und Familien

Das Jugend-Amt möchte,
dass Kinder und Jugendliche gesund sind.
Und glücklich groß werden.
Alle Kinder und Jugendlichen in der Stadt Erfurt sollen die gleichen Chancen haben.
Das heißt:
Keinem Kind soll es schlechter gehen,
weil eine Familie zum Beispiel weniger Geld hat.

Das Jugend-Amt hilft zum Beispiel auch,
wenn Kinder und Jugendliche Probleme mit ihren Eltern haben.
Oder es ein anderes Problem gibt und sie Hilfe brauchen.

Das Jugend-Amt hilft auch Familien.
Zum Beispiel:
Wenn Sie Fragen zur Erziehung ihres Kindes haben.
Oder einen Kita-Platz suchen.
Oder es andere Probleme gibt.

Der Chef des Jugend-Amtes in Erfurt ist Herr Trier.

Das Jugend-Amt hat viele Aufgaben.
Im Inhalts-Verzeichnis stehen die schweren Wörter für die Aufgaben des Jugend-Amtes.
Die Aufgaben werden im Text in Leichter Sprache erklärt.

Was ist der Allgemeine Sozial-Dienst?

Kinder, Jugendliche und Eltern brauchen manchmal Hilfe.
Zum Beispiel bei der Erziehung.
Oder wenn Eltern und Kinder nicht gut zusammen leben können,
weil sie sich nicht vertragen.
Oder ein Kind besondere Unterstützung in der Schule braucht.
Oder im Kinder-Garten.

Die Mitarbeiter des Jugend-Amtes sind Fach-Leute.
Das heißt:
Die Mitarbeiter kennen sich in ihrem Beruf besonders gut aus.
Die Mitarbeiter beraten Sie bei Ihren Fragen und Problemen.
Sie wissen,
welche Unterstützung es in der Stadt Erfurt gibt.
Und helfen Ihnen dabei,
dass Sie die richtige Unterstützung für sich oder ihr Kind bekommen.

Das schwere Wort für die Aufgabe des Jugend-Amtes ist: Allgemeiner Sozial-Dienst.
Manchmal benutzt man auch das kurze Wort für die Aufgabe.
Dann sagt man: ASD

Wichtig!
Die Beratung beim ASD ist vertraulich.
Das heißt:
Alles was Sie zur Beratung sagen,
ist geheim.
Die Beratung im ASD ist immer kostenlos.

A4-Flyer, Wickelpfalz

Jugendamt: Allgemeiner Sozial Dienst (ASD) in Leichter Sprache

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Herausgeber: Stadtverwaltung Erfurt
Redaktion: Jugendamt

A4-Flyer, Wickelpfalz

Sie haben Fragen zu den Hilfen zur Erziehung?

Das Jugend-Amt bietet für Familien und Kinder verschiedene Hilfen und Unterstützungen an.
Denn Familien und Kinder sollen gut zusammen leben können.
Das Schwere Wort für diese Unterstützung ist: Hilfen zur Erziehung.
Es gibt viele Hilfen zur Erziehung.
Zum Beispiel:
Beratung für Eltern zur Erziehung.
Oder spezielle Kurse.
Manchmal brauchen Familien auch eine Person,
die für eine bestimme Zeit zu ihnen nach Hause kommt.
Und den Eltern hilft.
Bei der Kinder-Erziehung.
Oder anderen Problemen.
Mit Ämtern.
Oder Anträgen.
Oder Terminen in der Schule oder im Kinder-Garten.

Eltern können sich an das Jugend-Amt wenden.
Und Hilfen zur Erziehung beantragen.
Kinder können sich auch an das Jugend-Amt wenden.

Es gibt sehr viele Hilfen zur Erziehung.
Welche Hilfen es gibt,
steht in einem Gesetz.
Das schwere Wort für das Gesetz ist: Sozial-Gesetz-Buch Nummer 8.

Hier stehen weitere Informationen was Sie zu den Hilfen zur Erziehung beachten müssen.

Sie haben Fragen zu Eingliederungs-Hilfen für Kinder mit seelischer Behinderung?

Manchmal brauchen Kinder und Jugendliche Unterstützung.
Zum Beispiel:
Weil Sie eine Behinderung haben.
Und deshalb Hilfe brauchen.
Im Kinder-Garten.
Oder in der Schule.
Oder Zuhause.
Es gibt viele Arten der Unterstützung.
Das schwere Wort für diese Unterstützung ist: Eingliederungs-Hilfe.

Die Mitarbeiter im Jugend-Amt kümmern sich um die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Die Mitarbeiter im Jugend-Amt helfen Ihnen dabei die richtige Unterstützung für Ihr Kind zu finden.

Wichtig!
Für die Eingliederungs-Hilfe muss man im Jugend-Amt einen Antrag stellen.

Hier finden Sie weitere Informationen;
was Sie zur Eingliederungs-Hilfe beachten müssen.

Was muss ich zur Kinder-Tages-Betreuung wissen?

Viele Familien brauchen für ihr Kind eine Betreuung.
Zum Beispiel:
In einer Kinder-Krippe.
Das gilt:
Wenn das Kind noch klein ist.
Eine Kinder-Krippe ist für Kinder bis 3 Jahre.
Ein Kind kann auch von einer Kinder-Tages-Pflege betreut werden.
Das heißt:
Eine Tages-Mutter oder ein Tages-Vater betreuen das Kind.
Die Betreuung findet bei der Tages-Mutter oder dem Tages-Vater Zuhause statt.
Oder in anderen Räumen.
Eine Tages-Mutter oder ein Tages-Vater betreut bis zu 5 Kinder.
Ein Kind kann auch in einer Kinder-Tages-Stätte betreut werden.
Manchmal sagt man auch Kinder-Garten.
Kinder-Krippe und Kinder-Tages-Pflege und Kinder-Tages-Stätte nennt man zusammen Kinder-Tagesbetreuung.
Kinder-Tages-Betreuung  ist ein schweres Wort.
Deshalb sagt man oft als kurzes Wort: Kita.
Man kann eine Kita bis zum Beginn der Schule besuchen.

Die Mitarbeiter des Jugend-Amtes achten auch darauf,
dass die Kinder-Tages-Betreuung in Erfurt gut ist.
Deshalb beraten die Mitarbeiter des Jugend-Amtes auch die Kinder-Tages-Einrichtungen.

Damit es allen Kindern gut geht und sie sich gut entwickeln können,
brauchen sie manchmal Unterstützung.
Zum Beispiel durch besondere Angebote im Kinder-Garten.
Um besser Sprechen zu lernen.
Manchmal brauchen Kinder auch einen besonderen Kita-Platz.
Weil ein Kind zum Beispiel nicht laufen kann.
Auch darum kümmert sich das Jugend-Amt.
Es gibt viele andere Angebote zur Unterstützung von Kindern in der Kita.

Was macht die Beratungs-Stelle für Familien mit Kindern?

Im Jugend-Amt der Stadt Erfurt gibt es eine Beratungs-Stelle für Familien mit Kindern.

In der Beratungs-Stelle für Familien mit Kindern bekommen Sie alle Informationen zum Thema Kinder-Tages-Betreuung in Erfurt.
Sie können sich zum Beispiel an die Beratungs-Stelle wenden:

  • Wenn Sie Fragen zur Anmeldung an einer Kita haben.
  • Wenn Sie wissen möchten,
    wie viel Geld Sie für einen Platz in einer Kita bezahlen müssen.
  • Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem Platz in einer Kita brauchen.
  • Wenn Sie Fragen zu den Hort-Gebühren haben.

Es gibt noch viele weitere Fragen,
die man den Mitarbeitern der Beratungs-Stelle für Familien mit Kindern stellen kann.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Beratungsstelle für Familien mit Kind.

Wenn Sie einen Platz in einer Kinder-Tages-Betreuung suchen,
schauen Sie auch auf der Internet-Seite Kita.Erfurt.de nach.

Diese Seite gibt es noch nicht in Leichter Sprache.

Wichtig!
Die Beratungs-Stelle für Familien mit Kindern ist auch für die Hort-Gebühren zuständig.
Der Schul-Hort wird auch Ganztags-Betreuung genannt.
Die Ganztags-Betreuung findet in den Grund-Schulen statt.
Lesen Sie hier weitere Informationen zum Thema Hort-Gebühren und Ganztags-Betreuung.

Was sind Frühe Hilfen?

Wenn eine Familie ein Kind erwartet oder ein Kind geboren wird,
gibt es oft viele Fragen.
Manchmal gibt es auch Probleme.
Und Familien brauchen Hilfe und Unterstützung.
Die Mitarbeiter des Jugend-Amtes helfen dabei,
das richtige Angebot oder die richtige Hilfe zu finden.
Zum Beispiel:
Eine Beratungs-Stelle für Schwangere.
Oder eine Familien-Hebamme.
Oder eine Kinder-Kranken-Schwester.
Manchmal finden Familien auch Hilfe und Unterstützung in einer Gruppe mit anderen Eltern.
Das schwere Wort für diese Aufgabe des Jugend-Amtes ist: Frühe Hilfen.

Die Frühen Hilfen sind für schwangere Personen.
Und für Familien mit Kinder bis 3 Jahre.
Die Frühen Hilfen sind kostenlos.
Man muss keinen Antrag stellen.
Fragen Sie im Jugend-Amt nach einem Termin.

Lesen Sie hier weitere Informationen zum Thema Frühe Hilfen.

Was macht der Kinder- und Jugend-Schutz?

Das Jugendamt kümmert sich auch darum,
dass Kinder und Jugendliche geschützt sind.
Und stark gemacht werden.

Es ist wichtig,
dass Erwachsene das Gesetz befolgen.
Zum Beispiel:
Kinder und Jugendlichen sollen nicht arbeiten müssen.
Kinder und Jugendliche sollen keinen Alkohol trinken.

Es ist wichtig,
dass Kinder und Jugendliche keine gefährlichen Dinge tun.
Zum Beispiel:
Sie sollen im Internet keine persönlichen Dinge verraten.
Sie sollen nicht die falschen Spiele spielen.
Oder Filme schauen,
weil die Filme und Spiele zum Beispiel viel Gewalt zeigen.
Oder Kindern und Jugendlichen Angst machen.

Das schwere Wort für diese Aufgabe ist: Kinder- und Jugend-Schutz.
Die Aufgaben des Kinder- und Jugend-Schutzes stehen in einem Gesetz:
Das schwere Wort für das Gesetz ist: Jugend-Schutz-Gesetz.

Der Kinder- und Jugendschutz berät:

  • Eltern,
  • andere Erwachsene,
  • Verkäufer oder Firmen
    Zum Beispiel:
    Damit sie wissen:
    Was darf an Jugendliche verkauft werden?
    Was dürfen Jugendliche allein?
    Was ist sonst zu beachten?

Die Mitarbeiter vom Kinder und Jugend-Schutz kümmern sich darum,
dass die Rechte der Kinder eingehalten werden.

Lesen Sie hier weitere Informationen zum Thema Jugend-Schutz.

Was ist Jugend-Arbeit?

Das Jugend-Amt ist auch für die Jugend-Arbeit in Erfurt zuständig.
Damit Kinder und Jugendliche in ihrer Frei-Zeit viele spannende Angebote haben,
gibt es in Erfurt zum Beispiel Jugend-Zentren.
In einem Jugend-Zentrum können Kinder und Jugendliche neue Sachen ausprobieren.
Oder sich mit Freunden treffen.
In einem Jugend-Zentrum arbeiten Sozial-Arbeiter.
Sie helfen Kindern und Jugendlichen auch,
wenn sie Probleme haben.
Oder andere Unterstützung brauchen.

Das Jugend-Amt kümmert sich auch darum,
dass es in den Schulen in der Stadt Erfurt Sozial-Arbeiter gibt.
Diese heißen: Schul-Sozial-Arbeiter.
Die Sozial-Arbeiter helfen bei Problemen in der Schule.
Oder der Familie.
Sie bieten aber auch Angebote für Jugendliche an.

Es ist wichtig,
dass Kinder und Jugendliche viele verschiedene Angebote in der Freizeit machen können.
Zum Beispiel bei der Jugend-Feuer-Wehr.
Oder in Sport-Vereinen.
Oder Angebote der Erfurter Kirchen.
Es gibt sehr viele Vereine,
die Angebote für die Erfurter Kinder und Jugendlichen machen.

Was muss ich zum Thema Unterhalt wissen?

Eltern kümmern sich um ihr Kind.
Sie erziehen es.
Sorgen für etwas zu Essen.
Eine Wohnung.
Wenn sich Eltern trennen,
dann muss der Vater oder die Mutter,
bei dem ein Kind nicht wohnt,
Geld bezahlen.
Das nennt man Unterhalt.

In Deutschland gibt es eine Unterhalts-Pflicht.
Das heißt:
Sie müssen Geld für ihr Kind bezahlen,
wenn es nicht bei Ihnen wohnt.

Sie können sich im Jugend-Amt beraten lassen zum Thema Unterhalt.
Zum Beispiel:
Was Sie machen können,
wenn Ihr Partner kein Geld bezahlen möchte.
Oder Sie wissen möchten,
wie viel Unterhalt gezahlt werden muss.
Das gilt:
Wenn Sie Ihr Kind alleine betreuen.
Und Ihr Partner keinen Unterhalt zahlt.

Es gibt viele andere Fragen zum Thema Unterhalt,
die Sie den Mitarbeitern des Jugend-Amtes stellen können.

Das Jugend-Amt hilft Ihnen auch,
wenn ein Eltern-Teil den Unterhalt nicht zahlt.
Dann können Sie Unterstützung vom Jugend-Amt bekommen.
Das schwere Wort für diese Unterstützung ist: Unterhalts-Vorschuss.

Unterhalts-Vorschuss ist Geld vom Amt.
Unterhalts-Vorschuss ist nicht immer gleich viel Geld.
Es ist zum Beispiel wichtig:
Wie alt ist Ihr Kind.

Wichtig!
Das Jugend-Amt muss prüfen,
ob Sie Geld vom Jugend-Amt bekommen können.
Sie müssen für einen Unterhalts-Vorschuss einen Antrag stellen.
Fragen Sie im Jugend-Amt nach,
was Sie beachten müssen.

Lesen Sie hier weitere Informationen zum Thema Unterhalts-Vorschuss.

Manchmal reicht eine Beratung des Jugend-Amtes zum Unterhalt nicht aus,
weil es zwischen den Eltern eines Kindes Streit gibt.
Dann kann man eine Beistand-Schaft beantragen.
Beistand-Schaft ist ein schweres Wort.
Es heißt:
Sie bekommen Hilfe bei der Feststellung:
Wer ist der Vater des Kindes?
Oder Sie bekommen Hilfe,
damit Sie ihren Unterhalt bekommen.
Ein Beistand kann auch bei anderen Dingen helfen.

Lesen Sie hier weitere Informationen.

Manchmal braucht man auch besondere Dokumente.
Sie heißen auch Urkunden.
In einer Urkunde kann zum Beispiel geschrieben stehen:
Sie sind der Vater von einem Kind.

Die Mitarbeiter des Jugend-Amtes kümmern sich um die Urkunden.
Und erklären Ihnen,
was Sie beachten müssen.

Hier stehen weitere Informationen.
 

Was muss ich zum Eltern-Geld wissen?

Wenn Eltern ein Kind bekommen haben,
muss dieses Kind betreut werden.
Wenn Eltern die Betreuung übernehmen,
oder nur die Mutter,
oder nur der Vater,
dann können sie vom Jugend-Amt Geld bekommen.
Dies nennt man: Eltern-Geld.

Durch das Eltern-Geld sollen Eltern die Zeit haben,
sich um ihr Kind zu kümmern.
Damit sie nicht arbeiten müssen.
Oder nur wenig arbeiten müssen

Wann bekomme ich Eltern-Geld?

Damit Eltern oder nur die Mutter oder nur der Vater das Eltern-Geld vom Jugend-Amt bekommen, gilt:
Sie müssen einen Antrag stellen.

  • Sie müssen in Deutschland wohnen.
  • Sie müssen mit ihrem Kind zusammen wohnen.
  • Sie müssen ihr Kind selbst betreuen und erziehen.
  • Sie arbeiten nicht.

Oder Sie arbeiten weniger als 30 Stunden in der Woche.

Was muss ich zum Eltern-Geld außerdem wissen?

Es gibt verschiedene Arten von Eltern-Geld.
Nicht alle Eltern bekommen gleich viel Eltern-Geld.
Es kommt darauf an,
wie viel Geld man vor der Geburt des Kindes verdient hat.
Lassen Sie sich von den Mitarbeitern im Jugend-Amt beraten.
Die Mitarbeiter sagen Ihnen:
Welche Arten von Eltern-Geld gibt es?
Welche Dokumente müssen Sie beim Jugend-Amt einreichen?
Was müssen Sie außerdem noch beachten?

Wichtig!
Damit man das Eltern-Geld vom Jugend-Amt bekommt,
muss man einen Antrag stellen.
Den Antrag bekommt man nach der Geburt im Kranken-Haus.
Oder im Jugend-Amt.

Man kann den Antrag für Eltern-Geld auch im Internet bekommen.

Was ist Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren?

Manchmal halten sich junge Menschen nicht an das Gesetz.
Zum Beispiel:
Wenn ein junger Mensch etwas klaut.
Oder Drogen nimmt.
Dann kann es sein,
dass es zu einer Gerichts-Verhandlung kommt.
Auch hier hilft das Jugend-Amt.
Das schwere Wort für diese Aufgabe ist: Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren.

Die Mitarbeiter des Jugend-Amtes helfen jungen Menschen bei Gesprächen.
Zum Beispiel:
Bei Gesprächen mit der Polizei.
Mit den Eltern.
Mit einem Anwalt.

Manchmal bekommen junge Menschen vom Gericht eine Strafe.
Zum Beispiel:
Sie müssen Arbeits-Stunden in einer Einrichtung leisten.
Dann helfen die Mitarbeiter des Jugend-Amtes eine passende Einrichtung zu finden.
Es gibt andere Strafen,
die ein Gericht festlegen kann.

Die Jugend-Hilfe im Straf-Verfahren ist für junge Menschen zwischen 14 Jahren und 20 Jahren.

Was macht der Bereich Vormundschafts-Wesen?

Eltern entscheiden für Ihre Kinder.
Zum Beispiel:
Eltern entscheiden,
welche Schule ein Kind besuchen soll.
Eltern entscheiden,
wenn ein Kind eine Operation braucht.

Manchmal können Eltern für ihre Kinder keine Entscheidungen treffen.
Das gilt zum Beispiel:
Wenn Eltern krank sind.
Oder ein Kind keine Eltern hat,
weil diese gestorben sind.
Oder ein Gericht entscheidet,
dass Eltern keine Entscheidungen für ihre Kinder treffen dürfen.
Dann brauchen Kinder bis 18 Jahre eine Person,
die wichtige Entscheidungen treffen kann.
Das schwere Wort ist: Vormund.
Oder Pfleger.
Ein Vormund oder Pfleger darf alle Entscheidungen für ein Kind treffen.
Das Kind darf mit entscheiden.

Wenn eine Person für ein Kind nur für einen bestimmten Bereich Entscheidungen treffen soll,
dann nennt man die Person: Pfleger.
Zum Beispiel:
Die Person soll nur alle Entscheidungen zum Thema Gesundheit für ein Kind treffen.
Die Person soll nur alle Entscheidungen treffen,
wo ein Kind leben soll.

Ein Vormund oder ein Pfleger kann aus der Familie sein.
Oder eine andere Person wird als Vormund oder Pfleger bestimmt.
Zum Beispiel:
Oma oder Opa.
Oder eine Tante.
Ein Vormund kann aber auch ein Freund sein.
Auch ein Mitarbeiter im Jugend-Amt kann ein Vormund sein.
Das Jugend-Amt prüft,
wer Vormund oder Pfleger sein kann.
Ein Gericht entscheidet,
wer der Vormund oder der Pfleger für ein Kind wird.

Das schwere Wort für diese Aufgabe im Jugend-Amt ist: Vormund-Schafts-Wesen.

Was ist der Adoptions-Dienst und was ist der Pflege-Kinder-Dienst?

Manchmal können Kinder nicht bei ihren Eltern wohnen.
Zum Beispiel:
Weil die Eltern krank sind.
Oder weil die Eltern große Probleme haben.
Dann kann das Kind bei einer Pflege-Familie wohnen.
Das heißt:
Eine andere Familie kümmert sich um das Kind.
Damit es dem Kind gut geht.

Ein Kind kann bei der Pflege-Familie leben,
bis es den Eltern besser geht.
Das schwere Wort ist: Kurz-Zeit-Pflege.
Manchmal bleibt ein Kind für immer bei der Pflege-Familie.
Das schwere Wort dafür ist: Dauer-Pflege.

Im Jugend-Amt arbeiten Mitarbeiter,
die sich darum kümmern,
wenn Kinder in einer Pflege-Familie leben müssen.
Das schwere Wort für diese Aufgabe heißt: Pflege-Kinder-Dienst.

Die Mitarbeiter vom Pflege-Kinder-Dienst helfen Pflege-Kindern.
Und Pflege-Familien.
Aber auch den Eltern,
die das Kind geboren haben.
Zum Beispiel:
Wenn die Eltern das Pflege-Kind besuchen wollen.
Es ist den Mitarbeitern des Jugend-Amtes sehr wichtig,
dass es den Kindern gut geht.
Der Pflege-Kinder-Dienst im Jugendamt sucht auch Familien,
die ein Pflege-Kind aufnehmen möchten.

Manchmal wollen Eltern auch,
dass ihr Kind für immer in eine andere Familie kommt.
Es kann sehr viele Gründe geben.
Dann suchen die Mitarbeiter des Jugend-Amtes für diese Kinder eine Familie.
Das schwere Wort ist: Adoption.
Die Aufgabe im Jugend-Amt heißt daher: Adoptions-Dienst.

Der Adoptions-Dienst hilft auch Personen,
die selbst adoptiert wurden.
Wenn Sie zum Beispiel wissen möchten:
Wer sind meine Eltern?
Wo komme ich her?

Wie erreichen Sie das Jugend-Amt?

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Telefax: 0361 655-4709

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Es gibt keine allgemeinen Öffnungs-Zeiten im Jugend-Amt.
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