Amtsblatt Nr. 5 vom 15.03.2019
Jubiläum 100 Bauhaus: Außergewöhnliche Frauen und ihre Biografien – Das Angermuseum zeigt Lebenswege von „Vier Bauhausmädels“
Jubiläum 100 Bauhaus: Außergewöhnliche Frauen und ihre Biografien – Das Angermuseum zeigt Lebenswege von „Vier Bauhausmädels“
Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 11:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Der Erfurter Altstadtfrühling, das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Der Bereich für die zusätzliche Öffnung wird auf den Ortsteil Altstadt i. S. v. § 2 Satz 1 Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt begrenzt. Die Verordnung wird im übertragenen Wirkungskreis erlassen.
Stadtwerke planen Einstieg bei der Kowo. Zudem will die Stadt Grundstücke an die Kowo veräußern.