Gebührensatzung der Volkshochschule Erfurt - GebVHSSEF
Die Volkshochschule Erfurt (VHS), erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für die Einzelveranstaltung oder den Kurs (Unterricht) Gebühren nach dieser Satzung.
Die Volkshochschule Erfurt (VHS), erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für die Einzelveranstaltung oder den Kurs (Unterricht) Gebühren nach dieser Satzung.
Die Schülerakademie/Malschule der Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen für Einzelveranstaltungen oder den Unterricht Gebühren nach dieser Satzung. Für Einzelvorträge oder Sonderveranstaltungen werden Gebühren unter Beachtung der entstehenden Kosten erhoben.
Engagement braucht Menschen, die in Vereinen und Initiativen Verantwortung übernehmen, organisieren, planen, anleiten und Entscheidungen treffen. Wegen der veränderten Arbeitswelt bzw. einer sich ändernden Einstellung zu Freizeit und Gesellschaft wird es immer schwieriger, Vorstandsposten in Vereinen zu besetzen und Ehrenamtliche zu gewinnen.
Das ISEK benennt die zentralen Leitlinien der Stadtentwicklung.
Blitzersäulen stehen auf dem Prüfstand. Hinweisen aus den Ortsteilen besser nachkommen.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
Neue Nutzung für Neue Mühle gesucht. Sanierung oder Neubau zu teuer für die Stadt.
Erfurt führt Baulandmodell ein. Günstiger Wohnraum wird über die Stadt verteilt.
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2019 bis 31.Juli 2020 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach §2 ThürKitaG (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 22.05.2019 vom Stadtrat beschlossen (Drucksache: 0676/19)
Zum Zwecke der Verbesserung des Stadtbildes und zur schnelleren Beseitigung illegaler Graffiti sowie der finanziellen Entlastung von Privatpersonen soll die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen daher durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert werden.