Amtsblatt Nr. 9 vom 17.05.2019
Der Schulnetzplan und seine Finanzierung. OB Bausewein hält an Vorschlag mit Kowo-Einlage fest.
Der Schulnetzplan und seine Finanzierung. OB Bausewein hält an Vorschlag mit Kowo-Einlage fest.
Tierische Geschenke zum Geburtstag: Zooparkfest mit tollem Programm und neugierigem Tiernachwuchs
Baubeginn in der Allerheiligenstraße steht bevor. Einladung zur Infoveranstaltung am 25. April im Rathaus
Mehr als ausgestopfte Tiere in Vitrinen – Was das Naturkundemuseum noch ausmacht und was die Mitarbeiter leisten
Jubiläum 100 Bauhaus: Außergewöhnliche Frauen und ihre Biografien – Das Angermuseum zeigt Lebenswege von „Vier Bauhausmädels“
Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass für die Dauer von bis zu sechs zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 11:00 bis 20:00 Uhr geöffnet sein. Der Erfurter Altstadtfrühling, das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Der Bereich für die zusätzliche Öffnung wird auf den Ortsteil Altstadt i. S. v. § 2 Satz 1 Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt begrenzt. Die Verordnung wird im übertragenen Wirkungskreis erlassen.
Stadtwerke planen Einstieg bei der Kowo. Zudem will die Stadt Grundstücke an die Kowo veräußern.
Baumaßnahmen bis zur Buga 2021: Neue Brücke für Viti und Kiliani – Überquerung in der Geraaue ist eins von 16 Projekten im Norden
Um Betreuungsplätze bedarfsgerecht bereitstellen zu können, ist zusätzlich zur bisher ein -bis zweijährigen Bedarfsplanung eine mittelfristige Betrachtung der Bedarfsentwicklungen erforderlich. In der mittelfristigen Bedarfsermittlung werden für den Zeitraum bis 2025 anhand von soziodemografischen Daten und städtebaulichen Maßnahmen Bedarfe dargestellt und konkrete erforderliche Maßnahmen festgelegt. Das Planungsdokument wurde am 19.12.2018 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 2516/18)