Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen der Landeshauptstadt Erfurt zur Abmilderung der finanziellen Belastung bei der Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Abwassersammelgruben.
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Die Landeshauptstadt Erfurt fördert nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen (Träger), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt haben und Aufgaben im Bereich Soziales in der Stadt Erfurt wahrnehmen
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung und für die Nutzung der dafür erforderlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren auf Grund der Abfallgebührensatzung.
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Ziel ist es in der Landeshauptstadt die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.