Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Erfurt (Stadtordnung)

15.12.2018 00:00

Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Ziel ist es in der Landeshauptstadt die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 0274/23
Bekanntmachung: 29.03.2023