Stadtplanung

Aufgabe der Stadtplanung

Aufgabe der Stadtplanung ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Stadt unter Berücksichtigung sozialer, kultureller, wirtschaftlicher und umweltschützender Anforderungen.

Die Stadtplanung kann sich dabei verschiedener informeller und formeller Planungsinstrumente bedienen, die im Folgenden aufgelistet sind.

Formelle Planungen haben direkte Rechtswirkungen indem sie z. B. die Zulässigkeit von Vorhaben auf den Grundstücken regeln. Informelle Planungen dagegen sind Planungskonzepte ohne direkte Rechtswirkung. Sie sind Leitlinien für das Verwaltungshandeln der Stadt; können jedoch unter Umständen mittelbar Rechtswirkungen entfalten.

Näheres zu den konkreten städtebaulichen Planungen der Landeshauptstadt Erfurt erfahren Sie unter den einzelnen Rubriken.