Praktikum

Die Stadtverwaltung Erfurt ermöglicht in jedem Jahr eine Vielzahl unterschiedlichster Praktika, insbesondere Schülerpraktika sowie studentische Pflichtpraktika. Ja nach Art der Praktika sind unterschiedliche Unterlagen einzureichen. Nachfolgend wird auf die verschiedenen Praktikumsarten, die notwendigen Unterlagen und die jeweiligen Ansprechpartner näher eingegangen.

Einsatzbereiche

Für ein Praktikum bei der Stadtverwaltung Erfurt gibt es viele Einsatzbereiche. Welche Bereiche grundsätzlich für Anfragen von Praktikanten zur Verfügung stehen, entnehmen Sie bitte der unten stehenden Übersicht.

Schülerpraktika

Wer ein Schülerpraktikum bei der Landeshauptstadt Erfurt absolvieren möchte, wendet sich vorab persönlich – am besten telefonisch – an die einzelnen Fachämter oder Fachbereiche.

Auf dem ausgefüllten Praktikumsantrag ist die Bestätigung des Praktikums durch die Praktikumsstelle erforderlich. Anschließend ist der Antrag im Personal- und Organisationsamt vorzulegen, wo eine entsprechende Praktikumsvereinbarung oder ein Praktikumsvertrag erstellt wird.

Soll das Praktikum in einem Wohnheim eines Förderzentrums, einer Kindertagesstätte oder einem Hort erfolgen, so wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Dies stellt das Amt für Gesundheit und Soziales aus.

Ein Schülerpraktikum bietet eine tolle Möglichkeit, sich ein Bild über einen Ausbildungsberuf der Stadtverwaltung Erfurt zu machen.

Der Praktikumsantrag sollte spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums im Personal- und Organisationsamt vorliegen.

Studentische Praktika

Im Rahmen verschiedener Studienrichtungen an Universitäten und Fachhochschule sind Vor-, Zwischen- oder Abschlusspraktika zu absolvieren. Auch diesen Praktika stehen die Fachämter und Fachbereiche in der Stadtverwaltung Erfurt offen gegenüber.

Wer ein studentisches Praktikum bei der Landeshauptstadt Erfurt absolvieren möchte, wendet sich ebenfalls vorab persönlich – am besten telefonisch – an die einzelnen Fachämter oder Fachbereiche.

Auf dem ausgefüllten Praktikumsantrag ist die Bestätigung durch die Praktikumsstelle erforderlich. Anschließend ist der Antrag im Personal- und Organisationsamt vorzulegen. Zusätzlich zum Antrag sind eine Immatrikulationsbescheinigung sowie ein Auszug aus der Studienordnung und/oder dem Modulkatalog des Studienganges vorzulegen, aus welchem hervorgeht, in welchem Umfang das Praktikum zu absolvieren ist. Liegen alle Unterlagen vollständig vor, wird ein entsprechender Praktikumsvertrag erstellt.

Soll das Praktikum in einem Wohnheim eines Förderzentrums, einer Kindertagesstätte oder einem Hort erfolgen, so wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Dies stellt das Amt für Gesundheit und Soziales aus.

Der Praktikumsantrag sollte spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums im Personal- und Organisationsamt vorliegen.

Anerkennungspraktika

Im Rahmen der Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin ist es erforderlich, im letzten Ausbildungsjahr ein sogenanntes Anerkennungspraktikum durchzuführen. Die Kindertageseinrichtungen der Stadtverwaltung Erfurt agieren hier als Praktikumsstellen. Daher rufen wir interessierte Auszubildende auf, sich rechtzeitig – i. d. R. mindestens ein Jahr im Voraus – mit einer städtischen Einrichtung und dem Jugendamt in Verbindung zu setzen.

Neben dem Praktikumsantrag ist hier auch eine Bewerbung erforderlich.

Für die Zeit des Anerkennungspraktikums erhalten die Praktikanten eine Vergütung gemäß TVPöD – besonderer Teil Pflege.

Ansprechpartner Praktikantenverträge

Für alle o. g. Praktika existiert im Personal- und Organisationsamt ein zentraler Ansprechpartner. Hier werden die Unterlagen auf Vollständigkeit überprüft. Zudem wird geprüft, ob die Durchführung des Praktikums unter Berücksichtigung des Mindestlohngesetzes möglich ist.

Die Sprechzeiten für Praktikanten sind montags und donnerstags jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Bitte kommen Sie in dieser Zeit ins Personal- und Organisationsamt, Meister-Eckehart-Straße 2, 99084 Erfurt, ins Erdgeschoss, Büro 028.

Personal und Organisation

Herr Jacob
Ansprechpartner Praktika
workTel. +49 361 655-2165+49 361 655-2165
work
Meister-Eckehart-Straße 2
99084 Erfurt

Gastpraktika Beamtenausbildung

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den mittleren und den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst sehen die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sogenannte Gastpraktika vor.

Das Gastpraktikum im mittleren Dienst umfasst vier Wochen, im gehobenen Dienst drei Monate.

Gastpraktikanten wenden sich bitte mit einem Anschreiben, aus dem mehrere bevorzugte Einsatzbereiche hervorgehen, und einem Lebenslauf an die unten stehenden Ansprechpartner Ihrer jeweiligen Laufbahn. Ein Antragsformular ist nicht erforderlich.

Der Einsatz erfolgt entsprechend der Zuordnung zu einem Praktikumsbereich durch das Team Ausbildung. Durch die Ausbildungsbehörde erfolgt eine Zuweisung oder eine Abordnung zum Gastpraktikum.

Frau Groll
Gastpraktika im mittleren Dienst
workTel. +49 361 655-2160+49 361 655-2160
work
Meister-Eckehart-Straße 2
99084 Erfurt
Frau Anczok
Gastpraktika im gehobenen Dienst
workTel. +49 361 655-2172+49 361 655-2172
work
Meister-Eckehart-Straße 2
99084 Erfurt