Richtlinien

Übersicht

Richtlinie zur Härtefallregelung bei der grundstücksbezogenen Abwasserentsorgung (Grundstücke mit abflusslosen Gruben) zum Schutze der Fließgewässer und des Grundwassers in der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2020 00:00

Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen der Landeshauptstadt Erfurt zur Abmilderung der finanziellen Belastung bei der Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Abwassersammelgruben.

Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRL Soziales EF)

01.01.2024 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt fördert nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen (Träger), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt haben und Aufgaben im Bereich Soziales in der Stadt Erfurt wahrnehmen

Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung gesundheitsbezogener Aufgaben (FRL Gesundheit EF)

01.01.2024 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, sonstigen Institutionen (Träger), die Aufgaben im Bereich der Gesundheit in der Stadt Erfurt wahrnehmen. Des Weiteren werden Selbsthilfegruppen entsprechend dieser Richtlinie sowohl für Projekte als auch pauschal gefördert.

Verwaltungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt

01.01.2021 00:00

Durch den Ehrenamtsbeirat der Landeshauptstadt Erfurt sind die gemeinnützig ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände, mit Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt an der Förderung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements in der Stadt Erfurt aktiv beteiligt. Der Ehrenamtsbeirat unterbreitet dem Oberbürgermeister Vorschläge über die Verwendung der Mittel, die von der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt werden auf Grund dieser Richtlinie. In dieser Richtlinie wird auch die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel bestimmt.

Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung

01.01.2021 11:48

Die Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung regelt die Kosten für das Wohnen aus Leistungen für Unterkunft und Heizung. Das Schlüssige Konzept beschreibt die Ermittlung der entsprechenden angemessenen Werte der Kosten für Unterkunft und Kosten für die Heizung.

Richtlinie für die Förderung des Sports in der Landeshauptstadt Erfurt (Sportförderrichtlinie)

06.11.2021 00:00

Nach dieser Richtlinie werden Maßnahmen (Projekte, Initiativen) gefördert, die die Möglichkeiten der Betätigung auf dem Gebiet des Sportes beleben, qualifizieren und bereichern. Die Förderung des Sportes nach der Sportförderrichtlinie soll Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit schaffen, sich entsprechend ihren Interessen und Fähigkeiten in Sport, sportlichem Spiel und spielerischer Bewegung zu betätigen.

Richtlinie über Preisnachlässe beim Verkauf stadteigener Grundstücke oder Bestellung von Erbbaurechten daran für den Bau von Familienheimen – Eigenheimrichtlinie

16.01.2021 00:00

Mit der Richtlinie soll insbesondere einkommensschwächeren Familien mit zwei oder mehr Kindern durch die Möglichkeit der Einräumung von Preisnachlässen beim Erwerb eines kommunalen Grundstücks oder einer kommunalen Immobilie eine reelle Chance zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum gegeben werden.

Richtlinie zur Veräußerung städtischer Grundstücke und Liegenschaften nach Konzept

18.02.2013 00:00

Die Vergabe städtischer Liegenschaften unterliegt grundsätzlich den Regeln von Ausschreibung und Gebotsverfahren. Bei jedem Verkauf von Liegenschaften und Grundstücken kann der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in einem Beschluss die Anwendung dieser Richtlinie festlegen, die ein Abweichen von diesem Grundsatz sowie die hieran zu knüpfenden Bedingungen ermöglicht. Nach Beschlussfassung ist die Verwaltung im Rahmen der folgenden Veräußerung an die nachstehenden Anforderungen gebunden. Durch die im Folgenden bezeichnete Verfahrensweise möchte die Landeshauptstadt Erfurt auch die Transparenz der Vergabeverfahren in den Fällen, in denen ein Konzept im Vordergrund stehen oder allein entscheidend sein soll, erhöhen und festschreiben.


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