Dienstleistungen für Unternehmen

Die unternehmensorientierten Dienstleistungen des Amtes für Wirtschaftsförderung fassen alle Aktivitäten zur Unterstützung ansässiger Unternehmen und Betreuung potentieller und im Ansiedlungsprozess befindlicher Unternehmen und Einrichtungen zusammen. Dieser kostenfreie Service ist das Kerngeschäft der Erfurter Wirtschaftsförderung.

Ansässige Unternehmen

Unsere Unterstützung für ansässige Unternehmen erfolgt insbesondere im Rahmen der Standortsicherung, bei Expansionsabsichten oder einem Standortwechsel im Stadtgebiet Erfurt durch die Vermittlung von Erweiterungsmöglichkeiten, unsere Fördermittel- und Finanzierungsberatung sowie die Vermittlung von Ansprechpartnern.

Auch für Ihre großen und kleinen Anliegen mit Verwaltungsbezug im Unternehmensalltag sind unsere Mitarbeiter offen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Neuansiedlung

Die Neuansiedlung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit unterstützt das Amt für Wirtschaftsförderung durch eine umfassende Betreuung von Investoren. Dies beinhaltet unter anderem

  • die Vermittlung von Gewerbeflächen und Gewerbeimmobilien,
  • die Finanzierungs- und Fördermittelberatung für Unternehmen,
  • unsere Lotsenfunktion durch die Stadtverwaltung,
  • unsere Arbeit als koordinierende Schnittstelle zwischen Unternehmen bzw. Investoren und allen beteiligten Ämtern und Behörden der Stadtverwaltung Erfurt,
  • die Vermittlung von Ansprechpartnern bei anderen Behörden und Einrichtungen, sowie
  • unsere Existenzgründerberatung.

Wir möchten damit zu einem optimalen Ansiedlungsprozess für Ihr Unternehmen am Wirtschaftsstandort Erfurt beitragen.

Amt für Wirtschaftsförderung

Besonderer Service

Jour fixe

Ansiedlungs- und Erweiterungsprozesse erfordern eine gute Koordinierung innerhalb der Verwaltung. Um Unternehmen einen möglichst reibungslosen Ablauf am Standort Erfurt bieten zu können, werden große Projekte in den "Jour Fixe" aufgenommen.

Diese, zu einem festen Termin wöchentlich stattfindende Beratung verläuft unter Federführung der Wirtschaftsförderung. Hier kommen das Bauamt als untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde, das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, das Umwelt- und Naturschutzamt als untere Wasser-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Abfallbehörde, die Feuerwehr als Brand- und Katastrophenschutzbehörde sowie das Tiefbau- und Verkehrsamt als untere Straßenverkehrsbehörde und weitere vorhabenrelevante Akteure zusammen, um Verfahrensweisen zu besprechen und erforderliche Schritte unter Berücksichtigung aller behördlichen Standpunkte abzustimmen. Durch diese ämterübergreifende Zusammenarbeit werden Behördenverfahren optimiert und beschleunigt.

Serviceparkausweis

Im Ergebnis des IHK-Arbeitskreises "Wirtschaftsfreundliche Verwaltung Mittelthüringen" entstand 2006 der Serviceparkausweis für Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen. Er ist für Branchen gedacht, die in der Regel vor Ort schwere bzw. unhandliche Ausrüstungsgegenstände zur Durchführung ihrer Arbeiten benötigen.

Die Inhaber sind berechtigt, stadt- bzw. landkreisübergreifend in

  • Erfurt,
  • Weimar, 
  • dem Landkreis Sömmerda und
  • dem Landkreis Weimarer Land

bei Reparatur-, Dienstleistungs- und Montagearbeiten mit ihrem Firmenfahrzeug während des Arbeitseinsatzes im eingeschränkten Halteverbot (VZ 286 StVO und VZ 290 StVO) (außer in Ladezonen) und auf Bewohnerparkplätzen (VZ 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz) zu parken. Zudem entfallen die Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten ebenso wie die Höchstparkdauer auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht.  

Die maximale Parkzeit mit der Ausnahmegenehmigung beträgt drei Stunden und wird mittels eingestellter Parkscheibe belegt.  

Antragsberechtigt sind folgende Firmen:

1. Dienstleistungsunternehmen 

  • Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
  • Alten- und Krankenpflege
  • Rohr- und Kanalreinigung 
  • Hausmeisterdienste
  • Dachrinnenreinigung
  • Schlüsseldienst

2. Handwerksunternehmen 

  • Dachdecker
  • Elektrotechniker
  • Glaser
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Klempner
  • Konditor
  • Maler und Lackierer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Straßenbauer
  • Metallbauer
  • Stuckateure
  • Tischler
  • Zimmerer  

Zulassungsfreie Handwerke 

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Gebäudereiniger
  • Glasveredler
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Jalousiebauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Handwerksähnliche Gewerbe 

  • Bautentrocknungsgewerbe
  • Bodenleger
  • Einbau von genormten Baufertigteilen(z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Getränkeleitungsreiniger
  • Metallsägen-Schärfer
  • Teppichreiniger
  • Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  • Rohr- und Kanalreiniger

Ausgeschlossen ist die Auftragserledigung auf Baustellen.

Hinter der Beantragung verbirgt sich formell gesehen eine Dauerausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung mit der Besonderheit der gebietsübergreifenden Gültigkeit. Der Serviceparkausweis kann für ein Jahr bei der für den Firmensitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde gebührenpflichtig beantragt werden.