Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO zum Parken für Handwerker/Gewerbetreibende einschl. Ärzte

Information zu der Leistung

Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung für Handwerksfirmen, die im Not- und Havariedienst eingesetzt sind. Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung für Ärzte, die am Notfall- und / oder Hausbesuchsdienst teilnehmen.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag mit Begründung
  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein
  • Gewerbeerlaubnis
  • Berufserlaubnis
  • bei Ärzten ist die Vorlage einer Bescheinigung der Landesärztekammer erforderlich

Kosten

  • Gebühren gemäß GebOSt, zeitlich gestaffelt ab 180,- EUR pro Jahr.

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309

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