Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone für Handwerker und Gewerbetreibende

Information zu der Leistung

Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone für Handwerker und Gewerbetreibende

Benötigte Unterlagen

schriftlicher Antrag mit Begründung, Personalausweis, Fahrzeugschein, Gewerbeerlaubnis

Kosten

Gebühren gemäß GebOst, zeitlich gestaffelt in Höhe von 200,- bis 350,- EUR pro Jahr 

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309

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