Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehender Verkehrseinschränkung oder Verkehrsverbot

Information zu der Leistung

Erteilen einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehender Verkehrseinschränkung oder Verkehrsverbot

Benötigte Unterlagen

Antrag mit technischen Angaben zum Fahrzeug, Streckenführung und Terminangabe

Kosten

Gebühr gemäß GebOst nach Bewertung des jeweiligen Einzelfalls (ab 40,00 EUR pro Fahrzeug)

Ansprechpartner

Sekretariat
Tiefbau- und Verkehrsamt
workTel. +49 361 655-4301+49 361 655-4301faxFax +49 361 655-4309

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