Tipp für Hartz-IV-Bezieherinnen und -bezieher

26.07.2006 00:00

Ab dem 1. August gilt beim ALG II ein erheblich gekürzter Freibetrag für "verfügbares" Einkommen. Die Neuregelung wird in Fachkreisen als sehr brisant bezeichnet - ist aber leider wenig bekannt, ergab eine Stichprobe des Frauenbüros.

Durch die Absenkung des geschützten Schonvermögens um ein Viertel gelten viele Arbeitslose ab August "sozusagen über Nacht als vermögend" und sind nicht mehr leistungsberechtigt. "Daher ist es wichtig", schätzt die Gleichstellungsbeauftragte ein, "auf zulässige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Altersvorsorge oder durch Vorziehen von notwendigen Anschaffungen hinzuweisen".
Bei der neuen, verschärften Vermögensprüfung beim Arbeitslosengeld II entscheidet neben der Höhe auch die Art des Vermögens darüber, ob weiterhin ein Leistungsanspruch besteht.

"Wenn Elektrogeräte deutlichen Verschleiß aufweisen oder das Auto schon öfter streikte, sollte überdacht werden, ob größere Anschaffungen vorzuziehen sind und das bald möglich", hat sich Birgit Adamek bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen in Berlin informiert. Denn anders als Geldvermögen bleiben angemessene Gebrauchsgegenstände wie Möbel, Hausrat oder ein "bescheidenes" Kraftfahrzeug bei der Vermögensprüfung außer Betracht.

Wenn vorhandenes Vermögen für die Altersvorsorge festzulegen möglich erscheint, dann steht ein zusätzlicher Freibetrag zu, der zum 1. August sogar noch ansteigt, allerdings sind daran vertragliche Regelungen gebunden. "Die Beratungsstellen der ALI und des Arbeitslosenverbandes unterstützen Arbeitslose bei der Durchsicht ihrer Unterlagen, ob sie die künftige Vermögensprüfung noch bestehen werden, in den Frauen- und Familienzentren liegen ab morgen Infoblätter zum Mitnehmen aus", sagt Adamek zu.