Zensus 2011

10.05.2011 10:22

Mit dem 10. Mai rückt der Stichtag für den Zensus 2011 nun immer näher.

Der Zensus 2011 beinhaltet die Volks-, Gebäude- und Wohnraumzählung. Die letzte Volkszählung gab es 1981 in der ehemaligen DDR und 1987 in den alten Bundesländern. Die damals ermittelten Einwohnerzahlen wurden in der Folgezeit durch ein statistisches Verfahren fortgeschrieben. Durch dieses Verfahren und der zeitlich weit zurückliegenden Datenbasis ist es im Laufe der Jahre zu Ungenauigkeiten hinsichtlich der Einwohnerzahlen gekommen. Deshalb ist es nun dringend angeraten, dass die Bevölkerung wieder vollständig gezählt wird. Diese Zählung basiert hauptsächlich auf der Auswertung vorhandener Register. Nur maximal 9,6 Prozent der Bürger werden tatsächlich befragt. In Erfurt betrifft dies noch nicht einmal fünf Prozent der Einwohner.

Die Erhebungsstelle der Landeshauptstadt ist verantwortlich für die Durchführung der Haushaltebefragung und der Befragung an Sonderbereichen. Die Vorbereitungen laufen hier auf Hochtouren. Zur Erhebung der über 9.200 Auskunftspflichtigen im Rahmen der Haushaltebefragung und der knapp 4.000 Bewohner an nicht-sensiblen Sonderanschriften werden 136 Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Diese Interviewer wurden in den zurückliegenden Wochen intensiv für die anstehenden Aufgaben geschult.

In den letzten Tagen haben die Erhebungsbeauftragten die Koffer mit den Unterlagen in der Erhebungsstelle in Empfang genommen. Nun beginnt die eigentliche Arbeit der Interviewer. Erste Ankündigungskarten wurden schon an die auskunftspflichtigen Haushalte verteilt. Mit der Befragung kann nun ab heute begonnen werden. Zum angekündigten Termin erfragt der Interviewer zunächst die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen sowie deren Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum. '
Für die weitere Beantwortung des Fragebogens gibt es drei Möglichkeiten. Zum einen kann der Auskunftspflichtige den Fragebogen gemeinsam mit dem Interviewer beantworten. Dies ist die schnellste, preiswerteste und sicherste Methode. Die Interviewer wissen, wie welche Fragen zu beantworten sind und welche Fragen übersprungen werden können. Jeder ausgefüllte Fragebogen kommt in einen A4-Umschlag, der im Beisein der Haushaltsmitglieder mit zwei Siegeln versehen wird, die erst in der Erhebungsstelle wieder entfernt werden dürfen.
Der Auskunftspflichtige kann den Fragebogen aber auch selbst ausfüllen und in einem Kuvert innerhalb von 14 Tagen an die Erhebungsstelle senden. Bei Bedarf händigt der Interviewer einen an die Erhebungsstelle adressierten Umschlag aus. Die Portokosten hat der Auskunftspflichtige zu tragen.
Als dritte Variante kann der Fragebogen auch über das Internet beantwortet werden. Die Zugangsdaten befinden sich auf dem Fragebogen, der vom Interviewer aushändigt wird. Diese Registrierungsdaten können allerdings nur einmal genutzt werden, d.h. bei der Eingabe dürfen keine Fehler oder Rechnerabstürze passieren.

Für die Befragung im Zusammenhang mit dem Zensus 2011 besteht eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, alle an den ausgewählten Anschriften lebenden Personen müssen die Fragen des Erhebungsbeauftragten und den Fragebogen beantworten. Die eingesetzten Interviewer wurden in Bezug auf das Statistikgeheimnis und das Datengeheimnis verpflichtet und belehrt. Im Rahmen der Erhebung gewonnene Erkenntnisse dürfen für keine anderen Zwecke genutzt werden.