Gütesiegel "Erfurt barrierefrei"

01.02.2005 08:33

Mit Beschluss Nr. 101/2005 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt das Gütesiegel "Erfurt barrierefrei" beschlossen.

Der Vergabe des Gütesiegels liegt ein Katalog von Grundkriterien und weitere, spezielle Kataloge für bestimmte, öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Gaststätten, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Museen, Theater, Kinos, Hotels, Sparkassen, Banken, Post, Einzelhandelseinrichtungen und Freiräume zu Grunde.

Träger solcher Einrichtungen sind aufgerufen, die Barrierefreiheit ihrer Gebäude und baulichen Einrichtungen zu prüfen, noch vorhandene Barrieren zu beseitigen und sich zu bewerben.

Die Bewerbung zur Vergabe des Gütesiegels richten Sie bitte an den Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Bürgerbeauftragte / Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen