Unterhaltsvorschuss-Änderungen ab 1. Juli 2017
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss auszuweiten.