Pressemitteilung: 22.04.2020 16:32
Kategorie: Prävention, Gesellschaft, Gesundheit, Verwaltung, Nahverkehr
Ab Freitag gilt in der Landeshauptstadt eine neue Allgemeinverfügung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2. Sie wird die derzeitig gültige Verordnung des Freistaats Thüringen besonders in zwei Punkten ergänzen bzw. schärfen.
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Pressemitteilung: 20.04.2020 16:55
aktualisiert: 22.04.2020 11:15
Kategorie: Prävention, Gesellschaft, Gesundheit, Verwaltung, Nahverkehr
Wer ab Freitag in der Landeshauptstadt Erfurt einkaufen gehen oder Bus und Bahn fahren will, der muss eine Maske tragen bzw. Mund und Nase mit einem Tuch, Schal oder ähnlichem bedecken. (Über eventuelle Ausnahmen wird die Stadt im Laufe der Woche informieren.) Diese „Maskenpflicht“ gab Oberbürgermeister Andreas Bausewein heute bekannt. Sie gilt vorerst für den gesamten Einzelhandel, den öffentlichen Personennahverkehr plus Taxis sowie die Bibliotheken. Weitere Bereiche können noch hinzukommen. "Mich beeindrucken die Zahlen in Jena, die in den vergangenen 11 Tagen keine Neuinfektion ausweisen. Die Maskenpflicht dort wird ihren Teil zu dieser positiven Bilanz beigetragen haben", sagte Oberbürgermeister Bausewein als Begründung.
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