Der Schul-Start einfach erklärt in Leichter Sprache

Informationen für Familien, deren Kinder in die Schule kommen in Leichter Sprache.

Vor-Wort der Bürger-Meisterin

Portraitfoto einer Frau
Foto: Bürger-Meisterin Anke Hofmann-Domke Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Liebe Familien,

diese Informationen sind für Familien mit Schul-Kindern.
Oder Familien,
deren Kinder in die Schule kommen.

In diesen Webseiten steht:
Wie können Sie Ihr Kind an einer Schule anmelden?
Was sind Ganztags-Schulen?

Dieses Webseiten informieren Sie darüber,
welche Schulen es in Erfurt gibt.

Und was wichtig ist zu wissen,
wenn Ihr Kind in die Schule kommt.

In den Webseiten steht auch,
was Ihr Kind für die Schule braucht.
Und was Sie vor dem Schul-Beginn beachten müssen.

Sie als Familien können Ihrem Kind helfen.
Hier steht,
wie das geht.

Ich freue mich,
dass es die Webseiten nun in Leichter Sprache gibt.
So können sich alle Familien informieren.
Denn alle Kinder sollen in Erfurt gut lernen.

Haben Sie noch Fragen?
Hier steht,
wie Sie uns erreichen.
Wir antworten gern.

Ich wünsche Ihrem Kind eine schöne Schul-Zeit.
Und Ihnen viel Spaß mit unseren Webseiten.

Mit freundlichem Gruß

Anke Hofmann-Domke
Bürger-Meisterin

Ab wann muss mein Kind zur Schule?

In Deutschland gibt es eine Schul-Pflicht.

Das heißt:
Jedes Kind muss in die Schule gehen.

Die Schul-Pflicht gilt ab 6 Jahren.
Wenn Ihr Kind 6 Jahre ist,
dann müssen Sie es zur Schule anmelden.
Das schwere Wort dafür ist:
Einschulen.

Schule ist kostenlos.
Das gilt nur:
Wenn es keine Privat-Schule ist.
Das schwere Wort dafür ist:
Schule in freier Trägerschaft

Viele Privat-Schulen in Erfurt kosten Geld.
Informieren Sie sich bei der Privat-Schule darüber.

Wo kann ich mein Kind für die 1. Klasse anmelden?

Sie dürfen die Schule für Ihr Kind selbst wählen.

Sie können wählen zwischen:

  • Grund-Schule
  • Gemeinschafts-Schule
  • Förder-Schule

Sie haben ein Recht auf einen Schul-Platz.

Das heißt:
Ihr Kind bekommt immer einen Schul-Platz in Erfurt.

Wie kann ich mein Kind an einer Schule anmelden?

Kommt Ihr Kind in die 1. Klasse gilt:
Bevor Sie Ihr Kind zur Schule anmelden,
bekommen Sie eine Eltern-Benachrichtigung
und eine Melde-Karte nach Hause geschickt.

Eine Eltern-Benachrichtigung ist ein Brief vom Amt.
In dem Brief steht:

  • Sie sollen Ihr Kind an einer Schule anmelden.
  • Sie sollen die Melde-Karte zur Schul-Anmeldung mitbringen.
  • Wann können Sie Ihr Kind anmelden.

Eine Melde-Karte ist ein Dokument vom Amt.

Auf der Melde-Karte steht der Name des Kindes.

Und das Geburts-Datum.

Auf der Melde-Karte steht die Schule,
die in der Nähe Ihrer Adresse ist.

Allen Familien
hilft das Amt für Bildung und das Schul-Amt einen Schul-Platz zu finden.

Das gilt auch,
wenn eine Familie nach dem Schul-Beginn nach Erfurt zieht.

Weiter unten steht,
wie Sie das Amt für Bildung und das Schul-Amt erreichen.

Welche Papiere muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Diese Papiere müssen Sie zum Anmelden mitbringen:

  • Geburts-Urkunde von Ihrem Kind
    oder das Familien-Stamm-Buch
  • die Melde-Karte.

Welche Schulen gibt es in Erfurt?

Sie dürfen die Schule für Ihr Kind selbst wählen.

Ist Ihr Kind 6 Jahre?

Dann können Sie wählen:

  • Eine Grund-Schule
  • Eine Gemeinschafts-Schule
  • Eine Förder-Schule

An vielen Schulen findet der Unterricht den ganzen Tag statt.

Das schwere Wort ist:
Ganztags-Schule.

Das heißt:
Ihr Kind kann von 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr betreut werden.

Manchmal kann die Betreuungs-Zeit auch anders sein.

Fragen Sie in der Schule nach.

Ist Ihr Kind über 10 Jahre?

Dann können Sie wählen:

  • Eine Gemeinschafts-Schule
  • Eine Regel-Schule
  • Eine Gesamt-Schule
  • Ein Gymnasium.

Der Lehrer Ihres Kindes hilft Ihnen bei der Entscheidung.

Für Kinder mit Behinderungen gibt es besondere Schulen.

Sie heißen Förder-Schulen.

Hilfe für Kinder mit Behinderungen

In unseren Schulen lernen alle Schüler zusammen.

Manche Kinder brauchen aber mehr Unterstützung als andere.

Zum Beispiel:

  • Wenn Kinder eine Behinderung haben.
  • Wenn Kinder Schwierigkeiten beim Lernen haben.
  • Wenn Kinder nicht gut sehen oder hören können.
  • Wenn Kinder nicht laufen können.
  • Wenn Kinder Probleme beim Sprechen haben.

Sie entscheiden,
welche Schule Ihr Kind besucht.

Zum Beispiel eine Grund-Schule.

Oder eine Gemeinschafts-Schule.

Oder eine Förder-Schule.

Dabei ist wichtig:
Die Schule muss feststellen,
welche Hilfe Ihr Kind braucht.

An manchen Schulen müssen die Gebäude verbessert werden.

Manchmal braucht Ihr Kind besondere Lehrer als Unterstützung.

Manchmal brauchen Kinder einen Förder-Plan.

In dem Förder-Plan steht:

  • Was kann Ihr Kind gut.
  • Was soll Ihr Kind noch lernen.
  • Was braucht Ihr Kind für Unterstützung.

Manchmal müssen Kinder mit Behinderungen zur Schule gefahren werden.

Zum Beispiel mit einem Fahr-Dienst.

Das heißt:

Ihr Kind wird mit dem Auto von Zuhause abgeholt.
Ihr Kind wird nach der Schule nach Hause gebracht.

Das Amt für Bildung entscheidet,
wie Ihr Kind zur Schule gefahren wird.

Die Stadt zahlt das Geld dafür.

Wie kommt mein Kind in die Schule?

Es gibt viele Schulen in Erfurt.

Für die Stadt Erfurt ist es wichtig,
dass der Schul-Weg sicher ist.

Ihr Kind soll einen kurzen Schul-Weg haben.
Dann kann es zur Schule laufen.

Manchmal ist der Schul-Weg aber weit.
Dann kann Ihr Kind mit dem Bus oder der Straßen-Bahn fahren.

Das Schwere Wort dafür ist:
Schüler-Beförderung.

Es gibt genaue Regeln,
wann eine Fahr-Karte kostenlos ist.

Sie müssen einen Antrag stellen.
Das Amt entscheidet,
wann eine Fahr-Karte kostenlos ist.

Der Schul-Weg muss zum Beispiel länger als 2 Kilometer sein.
Es gibt noch andere Regeln.
Fragen Sie in der Schule nach.

In der Schule bekommen Sie auch den Antrag.

Wer ist mein Ansprech-Partner?

Kommen Sie zu uns ins Amt.

Wir haben für Sie geöffnet:

Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sie können uns einen Brief schreiben:

Stadt-Verwaltung Erfurt
Amt für Bildung
Schottenstraße 22
99084 Erfurt

Rufen Sie uns an:

Telefon: 0361 655-4061

Telefax: 0361 655-4069

Sie können eine E-Mail schreiben:

E-Mail: schulverwaltung@erfurt.de

Vor dem Schul-Start

Bevor Ihr Kind in die Schule geht,
muss es zum Schul-Arzt.

Dies nennt man: Schul-Untersuchung.
Die Schul-Untersuchung ist Pflicht.

Das heißt:
Jedes Kind muss untersucht werden.
Der Schul-Arzt arbeitet im Gesundheits-Amt.

Sie bekommen einen Brief vom Amt.

In dem Brief steht:

  • Wann ist der Termin für Ihr Kind.
  • Was sollen Sie zur Schul-Untersuchung mitbringen.

Der Arzt prüft,
ob Ihr Kind gesund ist.

Die Schul-Untersuchung ist kostenlos.

Bevor die Schule beginnt,
gibt es eine große Feier.

Das schwere Wort dafür ist:
Schul-Einführung.

Das gilt nur,
wenn Ihr Kind in die 1. Klasse kommt.

Die ganze Familie feiert den Beginn der Schul-Zeit.

Kinder bekommen zur Schul-Einführung ein Geschenk.

Das heißt:
Zucker-Tüte.

In der Zucker-Tüte sind Spiel-Sachen, Stifte und Süßigkeiten.

Die Schul-Einführung findet an einem Samstag statt.

Die Schule sagt Ihnen den Termin.

Der Schul-Start

Was braucht Ihr Kind für die Schule?

Für die Schule braucht Ihr Kind

  • eine Schul-Tasche oder einen Rucksack
  • Schreib-Hefte
  • einige Hefter
  • eine Feder-Mappe für:
    • Stifte
    • Lineal
    • Radier-Gummi
  • ein Hausaufgaben-Heft

In dem Hausaufgaben-Heft stehen die Aufgaben,
die Ihr Kind Zuhause machen soll.

In dem Heft stehen Informationen von der Schule.

Außerdem braucht Ihr Kind:

  • Kleidung für den Sport-Unterricht
    • kurze Sport-Hose
    • lange Sport-Hose
    • Sport-Schuhe
    • Sport-T-Shirt
  • Kleidung für den Schwimm-Unterricht

Die Schule sagt Ihnen genau,
was Sie für Ihr Kind kaufen müssen.

Für die Schule braucht Ihr Kind Schul-Bücher.

Schul-Bücher gibt es für jedes Unterrichts-Fach.

Sie können die Schul-Bücher ausleihen.
Das heißt:
Ihr Kind kann die Bücher für ein Schul-Jahr benutzen.

Wenn das Schul-Jahr zu Ende ist,
dann geben Sie die Bücher in der Schule zurück.

Fragen Sie in der Schule nach:

  • Wie kann ich die Bücher für mein Kind ausleihen?
  • Muss ich einen Antrag stellen?

Ausflüge und Klassen-Fahrten

Zum Schul-Unterricht gehören auch
Klassen-Fahrten und Ausflüge.

Das heißt:

  • Ihr Kind besucht zum Beispiel einen Zoo.
  • Ihr Kind wandert mit der Klasse durch den Wald.

Klassen-Fahrten und Ausflüge sind Pflicht.

Das heißt:
Alle Kinder müssen teilnehmen.

Sie können Unterstützung bekommen,
wenn Ihr Geld nicht reicht.

In der Schule

Die Schule geht von Montag bis Freitag.

Alle Kinder müssen in die Schule kommen.

Ihr Kind muss jeden Tag pünktlich zur Schule kommen.

Das gilt nicht:
Wenn ihr Kind krank ist.

Dann müssen Sie in der Schule Bescheid sagen.

Sie können in der Schule anrufen.

In der Schule bekommt Ihr Kind einen Stunden-Plan.

Im Stunden-Plan steht:

  • Welches Schul-Fach hat Ihr Kind?
  • Wann beginnt der Unterricht?
  • Wann ist der Unterricht zu Ende?

In den Schul-Ferien ist kein Unterricht.

Ganz-Tags-Schulen

Alle Grund-Schulen in Erfurt sind Ganz-Tags-Schulen.

Das heißt:
Ihr Kind kann vor dem Unterricht in der Schule betreut werden.

Ihr Kind kann nach dem Unterricht in der Schule betreut werden.

Auch in den Ferien kann es eine Betreuung geben.

Wenn Sie zum Beispiel arbeiten müssen.

Die Betreuung vor und nach dem Unterricht und in den Ferien kostet Geld.

Sie müssen für die Betreuung einen Antrag stellen.

Bitte fragen Sie in der Schule nach.

Bekommt mein Kind in der Schule etwas zu essen?

In der Schule gibt es auch viele Pausen.

Am Morgen essen die Kinder zusammen Frühstück.

Bitte geben Sie Ihrem Kind etwas zu Essen mit.

Bitte geben Sie Ihrem Kind etwas zum Trinken mit.

Sie können entscheiden,
ob Ihr Kind am Mittag-Essen teilnimmt.

Das Mittag-Essen kostet Geld.

Sie müssen Ihr Kind für das Mittag-Essen anmelden.

Fragen Sie in der Schule nach,
wie die Anmeldung für das Mittag-Essen geht.

Fragen Sie was zu beachten ist.

Fragen Sie nach,
was das Mittag-Essen in der Schule Ihres Kindes kostet.

Sie können finanzielle Unterstützung bekommen.

Damit Ihr Kind am Mittag-Essen teilnehmen kann.

Weiter unten steht,
wie Sie Unterstützung bekommen können.

Bitte sagen Sie in der Schule,
wenn Ihr Kind nicht alles essen kann.

Ihr Kind kann nicht am Unterricht teilnehmen?

Zum Beispiel:
Weil ein besonderer Feier-Tag ist.

Weil eine Beerdigung ist.

Das schwere Wort ist: Frei-Stellung.
Das heißt:
Ihr Kind muss für eine bestimmte Zeit nicht am Unterricht teilnehmen.

Der Klassen-Lehrer entscheidet,
ob Ihr Kind eine Frei-Stellung bekommt.

Sie müssen einen Antrag stellen.

Fragen Sie in der Schule nach dem Antrag für eine Freistellung.

Fragen Sie in der Schule was zu beachten ist.

Eltern in der Schule

Eltern sind ein wichtiger Teil der Schule.

Sie können bei vielen Veranstaltungen und Festen mitmachen.

Es gibt auch Gespräche nur für alle Eltern einer Klasse.

Diese finden am Nachmittag oder Abend statt.

Das schwere Wort ist: Eltern-Abend.

Zum Eltern-Abend erfahren Sie zum Beispiel:

  • Welche Ausflüge Ihr Kind macht.
  • Welche Schul-Sachen Ihr Kind mitbringen soll.
  • Welche Unterstützung die Schule braucht.

Einmal im Jahr gibt es ein besonderes Gespräch.

Bei dem Gespräch geht es um Ihr Kind.

Und wie Ihr Kind lernt.

Das schwere Wort ist:
Lern-Entwicklungs-Gespräch.

Bei dem Gespräch sind dabei:

  • Sie als Eltern.
  • Der Klassen-Lehrer.
  • Ihr Kind.

Das Gespräch ist sehr wichtig.

Bitte nehmen Sie an diesem Gespräch teil.

Die Schule sagt Ihnen,
wann der Termin für das Gespräch ist.

Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung?

Hier steht,
wie Sie Unterstützung bekommen,
wenn das Geld nicht reicht.

Die Unterstützung ist für Ihr Kind in der Schule.

Die Unterstützung ist zum Beispiel für Schul-Sachen.

Die Unterstützung heißt:
Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Das heißt:
Sie müssen für manche Dinge weniger bezahlen.

Oder Sie müssen gar kein Geld bezahlen.

Wofür gibt es Unterstützung?

  • Ausflüge und Fahrten der Schul-Klasse

  • Geld für Schul-Sachen zum Beispiel:
    Hefter, Stifte, Schul-Tasche

  • Hilfe beim Lernen
    Das schwere Wort ist Nach-Hilfe.

  • Mittag-Essen in der Schule

Sie müssen einen Antrag stellen.

Den Antrag müssen Sie im Sozial-Amt stellen.

Ihr Ansprech-Partner für Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ihr Ansprech-Partner für alle Fragen zur finanziellen Unterstützung ist:
Das Sozial-Amt

Kommen Sie zu uns ins Amt.

Wir haben für Sie geöffnet:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr
und Dienstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

Oder fragen Sie im Amt nach einem Termin.

Sie können uns einen Brief schreiben:

Stadt-Verwaltung Erfurt
Sozial-Amt
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt

Rufen Sie uns an:

Telefon: 0361 655-6161

Telefax: 0361 655-6109

Sie können eine E-Mail schreiben:

E-Mail: a50.post@erfurt.de