Satzung der Stadt Erfurt zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs (BauGB) und dieser Satzung erhoben.