Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege 2021 bis 2022
Im Bedarfsplan Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2021 bis 31. Juli 2022 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 21.07.2021 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0912/21).