Fernwärmesatzung der Stadt Erfurt
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
Die Stadt Erfurt sichert in Teilen des Stadtgebietes die Versorgung mit Fernwärme nach Maßgabe dieser Satzung.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 003/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 002/03 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Für die Umgestaltung von Vorgärten im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" werden Zuschüsse nach dieser Richtlinie gewährt.
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Erneuerung der Rudolstädter Straße im Rahmen der Baumaßnahme 2. BA Weimarische Straße zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 041/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 040/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Mit dem Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses BuV 028/02 wurde auf Grundlage der Satzung über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge (SAB) für die o. g. Baumaßnahme ein Abschnitt zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen gebildet.
Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 15.08.1994, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.08.1994, in der Fassung der Neubekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Stadt Erfurt vom 16.07.1999 (öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 06.08.1999) wird für die Baumaßnahme grundhafter Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlage „Straße der Jugend“ zur Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen folgender Abschnitt gebildet: