Veröffentlichungen

Alle Veröffentlichungen (Publikationen): Amtsblätter, Broschüren, Satzungen, Richtlinien, Verordnungen, Allgemeinverfügungen u. a. können Sie hier zeitlich und kategorisiert finden.

Aktuelle Veröffentlichungen

Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für die Haushaltsjahre 2011/2012

11.03.2011 00:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).

Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Festlegung des räumlichen Wirkungsbereiches von Niederwildhegegemeinschaften

02.10.2010 00:00

Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.

Tarifordnung der Eintrittspreise der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung (KultEinrTarifOEF)

09.09.2010 10:44

Für die Nutzung der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt (Museen) werden Eintrittsgelder bzw. für kulturelle Veranstaltungen Preise nach dieser Tarifordnung erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch des Theaters Erfurt. Die Eintrittspreise hierfür bemessen sich nach einer gesonderten Preisregelung, die vom Stadtrat beschlossen wird.

Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung)

16.05.2009 00:00

Grünanlagen sind die von der Landeshauptstadt Erfurt im Stadtgebiet angelegten und unterhaltenen Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Spielanlagen, Bolzplätze, Rollsportanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnenanlagen). Die Grünanlagen dienen als Ruhezonen der Erholung und Entspannung und zum Teil (z.B. Kinderspielplätze und Bolzplätze) der aktiven Freizeitgestaltung. Jedermann hat das Recht, die Grünanlagen unentgeltlich nach Maßgabe der Grünanlagensatzung zu benutzen. Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung erhoben.


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