Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege 2024 bis 2025
Im Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2024 bis 31. Juli 2025 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 15.05.2024 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0292/24).