Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSErf)
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt unterliegt der Besteuerung (Hundesteuer).
Das Halten eines über drei Monate alten Hundes im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt unterliegt der Besteuerung (Hundesteuer).