Vergütung während der Ausbildung

Eine Ausbildung im öffentlichen Dienst lohnt sich! Durch die Bindung an Gesetze und Tarifverträge ermöglicht die Ausbildung bei der Stadtverwaltung Erfurt eine finanzielle Unabhängigkeit schon während der Ausbildung.

Ausbildungsvergütung für Auszubildende nach BBiG

Die Auszubildenden der Stadtverwaltung Erfurt erhalten monatlich die tarifliche Ausbildungsvergütung nach § 8 des Tarifvertrags für Auszubildende im öffentlichen Dienst Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG (TVAöD-BBiG).

Diese beträgt derzeit im:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro
  • 4. Ausbildungsjahr: 1.377,59 Euro

Zudem werden im Laufe der Ausbildung weitere finanzielle Vorzüge gemäß TVAöD-BBiG gewährt, wie z. B.

  • ein jährlicher Lernmittelzuschuss,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Jahressonderzahlungen sowie
  • eine Abschlussprämie.

Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der Pflege

Nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) werden die Auszubildenden in folgenden Berufsrichtungen vergütet:

  • Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher (PIA)
  • Notfallsanitäter

Sie erhalten monatlich eine tarifliche Ausbildungsvergütung, welche derzeit folgende Höhe beträgt:

  • 1. Ausbildungsjahr: 1.190,69 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.252,07 Euro
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.353,38 Euro

Zudem werden im Laufe der Ausbildung weitere finanzielle Vorzüge gemäß TVAöD-Pflege gewährt, wie z. B.

  • vermögenswirksame Leistungen,
  • Jahressonderzahlungen sowie
  • eine Abschlussprämie.

Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter erhalten gemäß § 50 Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG) Anwärterbezüge. Deren Höhe ist in Anlage 7 zum ThürBesG festgeschrieben.

Der Anwärtergrundbetrag umfasst

  • im mittleren Dienst monatlich 1.356,95 Euro und
  • im gehobenen Dienst monatlich 1.415,96 Euro.

Hinzu kommen ggf. weitere Bestandteile der Anwärterbezüge, wie etwa

  • ein Familienzuschlag
  • vermögenswirksame Leistungen
  • für Laufbahnen im feuerwehrtechnischen Dienst nach einer Dienstzeit von einem Jahr eine Stellenzulage i. H. v. derzeit 73,00 Euro

Ausbildungsvergütung für Dual Studierende

Für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen existiert kein Tarifvertrag. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus Punkt 6 Abs. 1 der Studienrichtlinie TVöD-V und beträgt derzeit monatlich 1.400,00 €.

Zudem werden im Laufe des Studiums weitere finanzielle Vorzüge gewährt, wie z. B.

  • ein jährlicher Lernmittelzuschuss,
  • vermögenswirksame Leistungen sowie
  • Jahressonderzahlungen.