1. Erforderlich sind:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte/-r, Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Verwaltungsfachangestellte/-r, der abgeschlossene Fortbildungslehrgang I (FL I) oder der Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/-in (VWA) bzw. Betriebswirt/-in (VWA) oder
- eine kaufmännische Ausbildung mit mindestens dreijähriger, einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Steuern, Buchhaltung, Rechnungswesen
2. Wünschenswert sind:
- ein sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
- anwendungsbereite Kenntnisse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, der Buchführung sowie im Steuer- und Abgabenrecht, anwendungsbereite Kenntnisse der Standard- und fachspezifischen Software
- Kenntnis der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere ThürKO, ThürGemHV, ThürVwZVG, ThürKAG, AO, BGB, ThürDSG, GewStG, Ortsrecht
- eine hohe Qualität der Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse
- ein ausgeprägtes Maß an Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Belastbarkeit
- eine schnelle Auffassungsgabe
- teamorientiertes Verhalten
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.