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Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

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Bebauungsplan  
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Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Für bestimmte gesetzlich normierte Planungen wie z. B. für Bauleitplanverfahren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung einem streng formalisierten Verfahren unterworfen, das für die Stadt bindend ist. (siehe § 3 ff BauGB)

Dauer, Ort und Umfang der Beteiligung wird hierbei ortsüblich im Amtsblatt der Stadt mitgeteilt. In der Regel erfolgt die Beteiligung durch Auslegung der Unterlagen im Bauinformationsbüro (siehe unten).


DauerBeteiligung

07.05.2012 - 08.06.2012
Flächennutzungsplanänderung Nr. 18 für den Bereich Bindersleben - Volkenroder Weg - Öffentliche Auslegung
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23.04.2012 - 25.05.2012
Flächennutzungsplanänderung Nr. 21 - Bereich Löbervorstadt Arnstädter Straße / Werner-Seelenbinder-Straße- Öffentliche Auslegung
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23.04.2012 - 25.05.2012
LOV635 "Multifunktionsarena" - Bebauungsplan - Öffentliche Auslegung
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23.04.2012 - 25.05.2012
Flächennutzungsplanänderung Nr. 19 - Kühnhäuser Straße Süd - Öffentliche Auslegung
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23.04.2012 - 25.05.2012
GIS532 "Kühnhäuser Straße - Süd" - 1. Änderung - Öffentliche Auslegung
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Was Sie beachten sollten?

Soweit nichts anders bestimmt wird, kann Jedermann seine Stellungnahme binnen einer bestimmten Frist abgeben, unabhängig davon ob er Eigentümer, Mieter, oder einfach nur Bürger der Stadt Erfurt oder der EU ist.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Belange können nach dem Gesetz unberücksichtigt bleiben.

Ein späterer Normenkontrollantrag gegen die rechtskräftige Satzung ist regelmäßig unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller nicht oder verspätet vorgebracht wurden. Die verschiedenen geäußerten und mitunter entgegenstehenden öffentlichen und privaten Belange werden sorgfältig erfasst, gewichtet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Die abschließende Abwägungsentscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses durch den gewählten Stadtrat am Ende des Planverfahrens.

Das Abwägungsergebnis wird den Einwendern mitgeteilt.  

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und geben Sie Ihre Stellungnahme fristgerecht ab.

Näheres erfahren Sie in den einzelnen aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen. 

Zuständige Stelle: Bauinformationsbüro

 

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