Stundung oder Ratenzahlung von fälligen Forderungen/Forderungsmanagement

Information zu der Leistung

Stundungsantrag / Forderungsmanagement

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über die wirtschaftliche Situation des Antragstellers bzw. der Ertragslage des Unternehmens

Kosten

  • für die Antragstellung werden keine Kosten erhoben

Weiterführende Informationen

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, eine Forderung fristgerecht und/oder vollständig auszugleichen, können Sie einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung stellen. Ein Stundungsantrag kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich gestellt werden. Für eine sachgerechte Entscheidung über Ihren Antrag benötigen wir zusätzlich Angaben sowie aussagekräftige Unterlagen über Ihre aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Weiterhin sollte der Antrag das Kassenzeichen des Ursprungsbescheides und den von Ihnen gewünschten neuen Zahlungstermin bzw. die beabsichtigte Ratenhöhe, sowie den gewünschten Beginn der Ratenzahlung enthalten. Die Höhe der monatlichen Raten sollte an der oberen Grenze Ihrer Leistungsfähigkeit orientiert werden.

Ansprechpartner

Herr Müller
Sachgebietsleiter
workTel. +49 361 655-1287+49 361 655-1287faxFax +49 361 655-2249

Zuständige Stelle