Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Thüringer Zoopark Erfurt

22.04.2016 00:00

Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.

Hinweise:

Beschluss: 0025/2015
Bekanntmachung: 22.04.2016 (In Kraft ab 23.04.2016)

1. Änderung
Beschluss 0228/18
Bekanntmachung: 08.06.2018

2. Änderung
Beschluss 2060/20
Bekanntmachung: 21.05.2021

3. Änderung
Beschluss 1754/22
Bekanntmachung: 18.01.2023