Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Erfurt – FwGebSEF –

27.02.2009 00:00

Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren und Katastrophengefahren und die gegenseitige Hilfe vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Satzung unentgeltlich.
Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr werden nach Maßgabe der Vorschriften dieser Satzung erhoben.

Hinweis:

Beschluss: 000775/08
Bekanntmachung: 27.02.2009

geändert mit Beschluss: 0282/10 vom 19.05.2010
Bekanntmachung: 02.07.2010