Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

24.03.1993 10:59

Ist die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie Abstellplätzen von Fahrrädern auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die untere Bauaufsichtsbehörde mit Einverständnis der Landeshauptstadt Erfurt gestatten, dass der Bauherr sich gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet, einen Geldbetrag zu bezahlen. Das Verfahren über die Ablösung von der Stellplatzverpflichtung wird in der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen geregelt.

Hinweise:

Beschluss: 215/92
Bekanntmachung: 24.03.1993

1. Änderung mit Beschluss 167/95
Bekanntmachung: 22.03.1996

2. Änderung mit Beschluss 116/2001
Bekanntmachung: 12.10.2001 (In Kraft getreten am 01.01.2002)