Verordnung nach § 13b des Tierschutzgesetzes für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt (Katzenschutzverordnung)

12.11.2016 00:00

Durch die neu erlassenen Katzenschutzverordnung gilt ab 2. Januar 2017 eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Stadtgebiet Erfurt einschließlich aller Ortsteile. Reine Stubenkatzen sind von der Verpflichtung nicht betroffen.

Hinweise:

Entscheidung des Oberbürgermeisters zur Drucksache 1794/16 vom 10.10.2016
Bekanntmachung: 11.11.2016