Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Alkoholverzehrverbot in der Landeshauptstadt Erfurt, hier Bereich Meienbergstraße

01.01.2022 00:00

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Alkoholkonsums in öffentlichen Anlagen und auf bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen regelt, dass zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens in der Meienbergstraße auf offener Straße kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Das so genannte Alkoholverzehrverbot tritt mit Ablauf der ursprünglichen Verordnung zum 1. Januar 2023 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2024 fort.

Hinweise:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 1926/21
Bekanntmachung: 24.12.2021
 
1. Änderung:
Entscheidung des Oberbürgermeisters: 1829/22
Bekanntmachung: 21.12.2022