Satzung der Stadt Erfurt nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB über die Festlegung und Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Bindersleben (Klarstellungssatzung - KLS 007)
Die Klarstellungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt grenzt das Gebiet ab, welches als im Zusammenhang bebauter Ortsteil für das Gebiet Bindersleben gilt. Nähere Informationen sind unter den Rubriken: Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanung - Klarstellungssatzungen einsehbar (siehe Link unten).