Ergänzungssatzung Vieselbach, Brückenstraße (ERG 003)
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT 489 "Bahnhofsquartier Erfurt", bestimmt die Festlegung als Sanierungsgebiet, um städtebaulich Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände durchführen zu können.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.