Benutzungssatzung der Musikschule Erfurt (BenMusikschSEF)
Die Landeshauptstadt Erfurt betreibt als öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung für ihre Einwohner die Musikschule. Diese Satzung regelt die Aufgaben der Musikschule, das Benutzungsverhältnis und Bedingungen der Anmeldung, des Unterrichts und der Prüfungen.