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Benutzungssatzung der Musikschule Erfurt (BenMusikschSEF)

31.07.2015 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt betreibt als öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung für ihre Einwohner die Musikschule. Diese Satzung regelt die Aufgaben der Musikschule, das Benutzungsverhältnis und Bedingungen der Anmeldung, des Unterrichts und der Prüfungen.


Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1