Federvieh darf wieder ins Freie

16.05.2006 00:00

Aufgrund einer von der Stadt Erfurt erlassenen Allgemeinverfügung darf das Geflügel im Erfurter Stadtgebiet seit 16. Mai 2006 wieder außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen gehalten werden. Allerdings haben die Geflügelhalter folgendes zu beachten:

  1. Wer Geflügel im Stadtgebiet Erfurt in Freilandhaltung halten will, hat dies dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und des Standorts der Geflügelhaltung anzuzeigen.
  2. Enten und Gänse sind räumlich getrennt von sonstigem Geflügel zu halten. Der Halter von Enten und Gänsen hat sicherzustellen, dass die Tiere monatlich virologisch auf Influenza A-Virus der Subtypen H5 und H7 untersucht werden.
  3. Ferner hat der Halter jedes verendete Stück sonstigen Geflügels auf Influenza A-Virus der Subtypen H5 und H7 virologisch untersuchen zu lassen.