Änderung der Stadtordnung für mehr Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt
Im Mai 2003 trat die ordnungsbehördliche "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Erfurt" (kurz Stadtordnung) in Kraft. Störendes Verhalten in Verbindung mit Alkoholgenuss, wie z. B. Grölen, Anpöbeln von Passanten oder die Gefährdung anderer durch das Herumliegenlassen oder Zerstören von Flaschen und Gläsern, wird seitdem auf Basis des § 8 Stadtordnung geahndet. Trotz regelmäßiger und gezielter Kontrollen durch die Vollzugsdienstkräfte des Bürgeramtes konnten diese störenden Verhaltensweisen in der Vergangenheit nicht beziehungsweise nur eingeschränkt unterbunden werden. Im Gegenteil traten besonders in der Innenstadt vermehrt die folgenden Probleme auf:
- Senioren fühlen sich nicht sicher,
- Passanten werden von alkoholisierten Personen belästigt,
- Verschmutzungen (zerbrochene Flaschen, Zigarettenkippen etc.) finden sich nicht nur auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sondern auch auf Kinderspielplätzen.
Eine Hauptursache der beschriebenen Probleme liegt in einem ungehemmten Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit. Verschiedene Städte in Thüringen haben diesen daher bereits in ihren Stadtordnungen für Teile des Stadtgebietes verboten bzw. eingeschränkt. Nunmehr soll mittels einer Änderungsverordnung auch in die Stadtordnung der Landeshauptstadt eine Vorschrift aufgenommen werden, welche den Alkoholgenuss auf Kinderspielplätzen, vor Schulen, Kindergärten und an näher definierten Orten im Innenstadtbereich (Fußgängerzonen, Bereich der Krämerbrücke, Domplatz, Domstufen, Willy-Brandt-Platz) einschränkt. Den Verschmutzungen von Kinderspielplätzen mit Zigarettenkippen, welche bei Verschlucken durch Kleinkinder zu einer erheblichen Gesundheitsgefährdung führen können, wird durch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen begegnet.
Die Verordnung wird am 4. Juli 2008 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt veröffentlicht und tritt am Samstag, dem 5. Juli 2008, in Kraft.