Reduzierung des Schilderwaldes
Damit gilt in diesen Bereichen nach Änderung der Beschilderung die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. "Hintergrund für diese Maßnahme ist die Aufforderung der zuständigen Fachaufsichtsbehörde, eine Prüfung der bestehenden Abweichungen von der Regelgeschwindigkeit vorzunehmen", sagte der Beigeordnete für Bau und Verkehr Ingo Mlejnek. Die Ursache der ursprünglichen Beschränkung, ein entsprechender schlechter Straßenzustand, bestand nach vorgenommenen Baumaßnahmen nicht mehr weiter. Deshalb war die Straßenverkehrsbehörde gemäß § 3 (3) Nr. 1 StVO gezwungen, die entsprechende Regelgeschwindigkeit wieder anzuordnen. "Der positive Effekt dabei ist die Reduzierung des Beschilderungsaufwandes", so Mlejnek weiter.
Mit der Umsetzung der Maßnahme ist der Straßenbetriebshof beauftragt. Alle Verkehrsteilnehmer werden um Beachtung der veränderten Verkehrsorganisation gebeten. Gleichzeitig gilt unabhängig davon die Bitte, immer eine entsprechende rücksichtsvolle und angepasste Fahrweise an den Tag zu legen.