Einhaltung der Vorschriften an Stillen Tagen

11.11.2010 16:00

Das Bürgeramt verweist im Vorfeld des Volkstrauertages am 14. November und des Totensonntags (21. November) jeweils ab 3 Uhr auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes.

Dann ist es verboten, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen anzubieten, öffentliche sportliche Veranstaltungen und auch alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen durchzuführen, wenn sie nicht der Würdigung des Tages dienen.

Am Heiligen Abend gelten die Verbote ab 15 Uhr.