Einhaltung der Vorschriften an Stillen Tagen
Dann ist es verboten, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen anzubieten, öffentliche sportliche Veranstaltungen und auch alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen durchzuführen, wenn sie nicht der Würdigung des Tages dienen.
Am Heiligen Abend gelten die Verbote ab 15 Uhr.