Frühlingszeit ist Gartenzeit - der Baum- und Strauchschnitt

08.04.2011 11:43

Die warmen Sonnenstrahlen erwecken die Natur erneut zum Leben und auch für die Gärtner und andere Eigentümer von Bäumen und Sträuchern beginnt die Saison. Allerorten sind bald wieder Heckenscheren oder auch Motorsägen zu hören.

Doch die Natur, insbesondere Vögel, sind gerade jetzt sensibel. Die Balzzeit hat schon längst begonnen, das Brutgeschäft folgt auf den Fuß. Betroffene Sträucher, Hecken und Bäume sind als Lebensstätten geschützt und dürfen nicht beschädigt werden. Wo also Vögel nisten oder Fledermäuse wohnen könnten, müssen der Pflegeschnitt der Hecken und Baumfällungen in den Herbst verschoben werden. Die Rodung von Sträuchern ist per Gesetz sogar gänzlich verboten. Baumfällungen dürfen bei Abwesenheit von Tieren nur in Klein- oder Hausgärten vorgenommen werden. Lediglich Pflegeschnitte bzw. die Entfernung des jährlichen Zuwachses ist bis 30. September erlaubt.

Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Erfurt sind die Eigentümer von Bäumen verpflichtet, diese sach- und fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Maßnahmen, die zum Absterben führen oder die die Bäume beschädigen, sind verboten. Massive Kroneneinkürzungen, Kappungen und Starkastschnitte gehören nicht zur guten fachlichen Praxis der Baumpflege.

Informationen zur Baumschutzsatzung und zu Ausnahmen beim Gehölzschnitt erhalten Sie beim Umwelt- und Naturschutzamt, Abteilung Naturschutz/Landschaftspflege, Tel. 0361 655-2551/52 oder per E-Mail umweltamt@erfurt.de.