Reaktion nach Bürgerhinweis zum schräg stehenden Baum Ecke Geraer-/Pößnecker Straße
Es wurde von Seiten des Eigentümers mitgeteilt, dass nach Prüfung die erforderlichen Maßnahmen, soweit erforderlich, eingeleitet werden.
Generell ist immer der Grundstückseigentümer für die auf seinem Grundstück befindlichen Bäume und deren Sicherheit zuständig. Fällungen sollten, so wie beim Garten- und Friedhofsamt praktiziert, dabei stets das allerletzte Mittel, vor allem im öffentlichen Raum sein, um der gesetzlich geforderten Verkehrssicherheit zu entsprechen und zu verhindern, dass Personenschaden oder Schaden am Eigentum entstehen kann.