Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels
Ebenso wie der neue Personalausweis verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion und kann ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur speichern. Mehrsprachige Informationen zum eAT können über das Internetportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abgerufen werden.
Um Wartezeiten bei der Beantragung zu vermeiden können telefonisch unter 0361 655-3824 Termine mit der Ausländerbehörde vereinbart werden.