Einigung zum Neubau der Rathausbrücken ist in Sicht Stadtverwaltung und Bürgerinitiative schlossen einen gerichtlichen Vergleich

27.11.2015 18:38

Im Ringen um den geplanten Neubau der Rathausbrücken ist eine Lösung in Sicht. Vor dem Verwaltungsgericht in Weimar einigten sich am Mittwoch Vertreter der Stadtverwaltung Erfurt und der Bürgerinitiative „Stadtbäume statt Leerräume“ auf einen möglichen Vergleich. Die Bürgerinitiative hatte gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Stadtverwaltung geklagt. Mit diesem wollte sie das Fällen der vier großen Bäume nördlich und südlich der Rathausbrücken verhindern und eine Umplanung des Bauvorhabens erwirken.

Auf Initiative von Oberbürgermeister Andreas Bausewein und Alexander Hilge, Beigeordneter für Bürgerservice und Sicherheit, gab es bereits am Dienstag ein Treffen mit Vertretern der Bürgerinitiative im Rathaus. Am Tisch des Stadtoberhauptes wurden noch einmal Argumente und Standpunkte ausgetauscht. Die Verwaltung legte dabei wiederholt dar, dass, sollte das Gericht am Folgetag das Bürgerbegehren zulassen, der Neubau der Rathausbrücken auf unbestimmte Zeit hätte verschoben werden müssen. Die Bürgerinitiative ihrerseits machte deutlich, dass sie das Bauvorhaben grundsätzlich nicht verhindern wolle.

Mit beiderseits positiven Signalen startete dann auch die Verhandlung am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht. Der nun geschlossene Vergleich beinhaltet mehrere Punkte.

Das Angebot des günstigsten Bieters liegt unterhalb der bisherigen Kostenschätzung. Dies ermöglicht der Stadt, der Bürgerinitiative entgegen zu kommen. Die Stadt Erfurt erklärt sich bereit, ein Baumkonto für Ersatz- und Neupflanzungen in Höhe von bis zu 300.000 Euro bereit zu stellen.

Die Bürgerinitiative „Stadtbäume statt Leerräume“ bestimmt dabei in Absprache mit der Stadt die Standorte für die Bäume und begleitet die kommunalen Vergabeverfahren. Mit der Einrichtung dieses Baumkontos verpflichtet sich die Stadt, diese Summe in den nächsten Jahren zusätzlich in neue Bäume in Erfurt zu investieren und erfüllt somit eines der  Grundanliegen der Bürgerinitiative.

Im Gegenzug bleiben das Rettungs- und das Brandschutzkonzept für die Krämerbrücke erhalten. Das östliche Bauwerk der beiden Rathausbrücken wird wie von der Stadt geplant auch errichtet. "Dies bedeutet leider auch, dass der Götterbaum und die Robinie gefällt werden müssen" bedauert Alexander Hilge.

Für das westliche Bauwerk prüfen Bürgerinitiative und Stadt gemeinsam, ob es verkürzt werden kann, um den hier widerlagernahen Bäumen einen Fortbestand zu ermöglichen. Die Kosten für die Umplanung und alle daraus resultierenden Mehraufwendungen würden dann aus dem Baumkonto finanziert. Entscheidet sich die Bürgerinitiative dagegen, bliebe das Geld komplett für neue Bäume erhalten.

„Wir hoffen sehr, dass sich die Bürgerinitiative für neue Bäume entscheidet und die Stadt auch die westliche Brücke wie vorgesehen realisieren darf. Eine Umplanung bindet Geld, das nach unserer Auffassung besser in neuen Bäumen angelegt wäre. Zudem ist eine verkürzte Brücke stadtgestalterisch keine vorzeigbare Lösung“, so Alexander Hilge.

Die Verwaltung steht weiterhin zu dem bereits gegebenen Versprechen, vier oder gegebenenfalls dann eben nur zwei neue und technisch größtmögliche Bäume  nördlich und südlich der Rathausbrücken zu pflanzen.  

Bei allen Veranstaltungen und Stadtfesten standen die Verkaufsstände bisher auf der Nordseite der Rathausbrücken. In Zukunft werden sie auf die Südseite umgestellt. Damit wird der Blick auf die Krämerbrücke frei und alle Forderungen der Feuerwehr sind somit erfüllt.

Die Stadt verpflichtet sich weiter, die Gestaltung des Zugangs zur Mikwe nochmals gemeinsam mit dem Stadtrat und der Bürgerinitiative einvernehmlich zu prüfen, damit hier eine ansprechendere Variante gefunden wird. „Eine Vorlage bzw. Idee könnte aus den Beiträgen des Realisierungswettbewerbes übernommen werden", so Dirk Fromberger, Vertreter der Bürgerinitiative Altstadtentwicklung e. V.

Am kommenden Mittwoch steht der Vergleich auf der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates. Findet dieser keine Mehrheit, ist das Bürgerbegehren zugelassen. Der Neubau der maroden Brücken würde in weite Ferne rücken.