Infektionsschutzkonzept und Kontaktnachverfolgung oft mangelhaft
Stadtordnungsdienst hat 162 Betriebe kontrolliert
Wie Andreas Horn, der Erfurter Beigeordnete für Sicherheit und Umwelt, sagte, „bemühen sich die meisten Gewerbetreibenden, die Corona-Regeln einzuhalten.“ Sanktionen verhänge der Stadtordnungsdienst erst bei wiederholten Verstößen. Beim ersten Mal würde meist nur auf ein Fehlverhalten hingewiesen, so Horn.
Die städtische Bußgeldstelle hält sich an folgende Regelsätze des Landes für die häufigsten Verstöße:
- keine normgerechte Verwendung Mund-Nasen-Bedeckung: 60 Euro
- kein normgerechtes Infektionsschutzkonzept: 1.500 – 2.000 Euro
- keine/unzureichende Kontaktnachverfolgung: 500 – 1.000 Euro
- fehlende/unzureichende Umsetzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln (Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, durchsichtige Abschirmungen, etc.): 500 – 1.000 Euro
Für das Jahr 2021 liegen bis heute insgesamt 1.744 Verfahren vor.