Infektionsschutzkonzept und Kontaktnachverfolgung oft mangelhaft

12.11.2021 12:35

Vom 6. Oktober bis zum 8. November 2021 hat der Stadtordnungsdienst des Bürgeramtes 162 Erfurter Gewerbebetriebe (Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe) kontrolliert, ob und wie sie die Corona-Regeln von Land und Stadt einhalten. Bei 17 Betrieben musste wegen Verstößen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Hauptsächlich fehlten Infektionsschutzkonzepte – oder diese waren mangelhaft. Auch bei den Kontaktnachverfolgungen gab es Beanstandungen.

Stadtordnungsdienst hat 162 Betriebe kontrolliert

Wie Andreas Horn, der Erfurter Beigeordnete für Sicherheit und Umwelt, sagte, „bemühen sich die meisten Gewerbetreibenden, die Corona-Regeln einzuhalten.“ Sanktionen verhänge der Stadtordnungsdienst erst bei wiederholten Verstößen. Beim ersten Mal würde meist nur auf ein Fehlverhalten hingewiesen, so Horn.

Die städtische Bußgeldstelle hält sich an folgende Regelsätze des Landes für die häufigsten Verstöße:

  • keine normgerechte Verwendung Mund-Nasen-Bedeckung: 60 Euro
  • kein normgerechtes Infektionsschutzkonzept: 1.500 – 2.000 Euro
  • keine/unzureichende Kontaktnachverfolgung: 500 – 1.000 Euro
  • fehlende/unzureichende Umsetzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln (Bodenmarkierungen, Hinweisschilder, durchsichtige Abschirmungen, etc.): 500 – 1.000 Euro

Für das Jahr 2021 liegen bis heute insgesamt 1.744 Verfahren vor.