Verwaltungsgericht bestätigt Anordnung der Stadt nicht

06.02.2023 14:37

Im September vergangenen Jahres wurde das Erfurter Veterinäramt in Sachen Tierschutz aktiv. Einer Züchterin wurden 62 Hunde weggenommen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht anders entschieden.

Hunde bleiben weiterhin in ihren Pflegestellen

Die Erfurter Amtstierärzte begründeten ihre Maßnahme in einem umfangreichen Bescheid mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Haltungsanforderungen des Tierschutzgesetzes. Die Hunde wurden sodann in verschiedenen Tierheimen und Pflegestellen untergebracht.

Die Halterin hatte daraufhin vor dem Verwaltungsbericht mit einer Klage gewehrt. Das Verwaltungsgericht hat nun dieser Klage stattgegeben.

Das Gericht begründet seinen Beschluss damit, dass es die Pflicht der Stadt zur gutachterlichen Bewertung der vorgefundenen Verstöße durch die Amtstierärzte als nicht ausreichend erfüllt sieht.

Dieser Auffassung kann Dr. Ulrich Kreis, Amtsleiter des Veterinäramtes, nicht folgen. „Die umfassende Begründung der Wegnahme enthält alle Erfordernisse, die nach einschlägiger Rechtsprechung an ein amtstierärztliches Gutachten zu stellen sind. Wir werden daher gegen den Beschluss Beschwerde beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einlegen.“

Die Hunde bleiben bis zu Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in ihren Pflegestellen. Kreis weiter: „Wir hoffen, dass die Entscheidung des Gerichts zeitnah erfolgt.“