Digitale Kfz-Zulassung jetzt auch für Großkunden

15.12.2023 13:43

Ihr Fahrzeug über ein Portal online an-, ab- und ummelden, das können Bürgerinnen und Bürger schon länger. Die kürzlich geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erweitert diese Option nun auch auf juristische Personen des Privatrechts sowie Großkunden.

i-Kfz Stufe 4: Online zulassen und sofort losfahren

Eine besondere Neuerung im Verfahren ist beispielsweise die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das über das i-Kfz-Portal zugelassene Fahrzeug direkt am Straßenverkehr teilnehmen. Hierfür werden nach Abschluss des Online-Antrags vom Portal ein digitaler Zulassungsbescheid sowie ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt. Dieses Dokument muss innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen und sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Die Fahrzeugnutzung ist dann für zehn Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich. Die Kennzeichen müssen gemäß DIN-Norm am Fahrzeug befestigt werden. Die eigentlichen Zulassungsbescheinigungen und Plaketten werden spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Zulassungsentscheidung per Post versendet.

Nur Vorgänge mit vollständigen und richtigen Angaben werden vom Portal zugelassen. Zur Identifizierung werden ein Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel mit jeweils aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN, ein Lesegerät oder Handy mit NFC-Chip und AusweisApp2 benötigt. Für die weitere Eingabe sind je nach Vorgangsart die freigelegten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung I und ggf. auf der Zulassungsbescheinigung II, ggf. die freigelegten Sicherheitscodes auf den Kennzeichen, ggf. die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ggf. die IBAN, der gültigen Hauptuntersuchung (HU) oder des HU-Expresscode usw. erforderlich.

Sollten Personen die PIN ihres Personalausweises oder eID-Karte nicht wissen, können sie online und kostenfrei einen PIN-Rücksetzbrief bestellen. Er wird an ihre deutsche Meldeadresse zugestellt und enthält einen Aktivierungscode, einen QR-Code und eine neue PIN. Damit kann sodann der Online-Ausweis selbst aktiviert und mit neuer PIN sofort benutzt werden.

Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, das Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.

Trotz des neuen elektronischen Services sind Zulassungen weiterhin vor Ort in der Zulassungsbehörde Erfurt mit Termin und ohne Wartezeit direkt vor Ort ohne Ausweis-PIN und ohne freigelegte Sicherheitscodes möglich. Eine Übersendung von Fahrzeugdokumenten und Plaketten ist hier nicht erforderlich. Die Kennzeichenpräger befinden sich im direkten Umfeld.